Gesetzwidriges Vorgehen der Landesregierung – Kommunale Selbstverwaltung nicht gewährleistet !

Leserbrief zu: Streit ums Geld geht vors Verfassungsgericht (RZ, 06.06.2019)

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat, auf Grund von Klagen der Stadt Pirmasens und des Kreises Kaiserslautern, das Landesfinanzausgleichsgesetz von 2014 als verfassungswidrig festgestellt und die diesbezüglichen Klagen an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet. Unter anderem bezieht man sich darauf, dass die Finanzausstattungsgarantie für die Kommunen, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, verletzt sei. Den Kommunen wird zur sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die Grundlage entzogen. Weiterhin wird gerügt, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz unzulässig befrachtet worden sei. Als Beispiel, die Liste läßt sich endlos fortsetzen, wird die Leistung von Finanzmitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich an den Landesbetrieb und für den Winterdienst an Ortsfurchfahrten angeführt. Ein weiteres Beispiel ist das Guthaben der Kommunen in Höhe von 513 Mill. € (2018). Wahrscheinlich wurde diese Summe zur Schuldentilgung des Landes eingesetzt. Es ist sicherlich blamabel für eine Landesregierung, wenn zum zweiten Mal der Verfassungsgerichtshof (VGH) tätig wird. Aber wie ich die Landesregierung kenne, wird man sich keine Gedanken um eine angemessene Neuordnung machen, denn der Präsident des VGH, Lars Brocker, war von 2003 – 2006 Justitiar der SPD-Landtagsfraktion!

Jochen Seifert, Kempenich – Fraktionssprecher der FWG im Kreistag Ahrweiler

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