Ziele der FWG Kreis Ahrweiler

Wir haben uns eingesetzt und wollen uns weiter einsetzen für:

  • Für den Beschluss aus dem Jahr 2011 zur bilanziellen Deckung des Stromverbrauchs aus 100 % erneuerbaren Energien bis 2030. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn sich die Kreispolitik von der Umsetzung verabschieden würde. Wir setzen uns dafür ein, dass unseren Bürgerinnen und Bürgern relevante Informationen stets aktuell bereitgestellt werden und damit auch das vorhandene Potential an Erneuerbaren Energieträgern strukturiert und leicht verständlich auf den kommunalen Portalen dargestellt wird.
  • Neues Antriebskonzept für die Ahrtalbahn, elektronische Stellwerke und ganz besonders für die Verbesserung der Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten an den Bahnhöfen – Barrierefreiheit. Durch unsere Initiative kam der Kontakt zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zustande.
  • Wir unterstützen das neu gegründete Bündnis gegen Bahnlärm im unteren Mittelrheintal.
  • Freies W-Lan mit ausreichenden Leistungswerten für den gesamten Kreis Ahrweiler.
  • Flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk 4 G LTE.
  • Sanierung der katastrophalen Landes- und Kreisstraßen – die meisten sind erst nach 2021 im Ausbauprogramm.
  • Unverzügliche Ausschreibung der Kreisstraßenmaßnahmen für 2019 durch den LBM oder ggf. Ing. Büros. Der Personalmangel beim LBM darf nicht auf den Felgen der Bürger ausgetragen werden.
  • Ausbau der Ost-Umgehung K 35 für Holzweiler – Esch. Fehlerhafte Kosten-Nutzen Rechnungen des LBM müssen korrigiert werden.
  • Verbesserung der gefährlichen innerörtlichen Verkehrssituation in Kesseling – Staffel.
  • Erstellung eines Konzeptes auf Kreisebene für durchgängige und verkehrssichere Radwege u.a. im Vinxtbach- und Kesselinger Tal.

Hochwasserschutz

Der im Jahr 2018 durchgeführte Hochwasserschutz an der Ahr wird von der FWG sehr positiv gesehen. Bei verschiedenen Maßnahmen (u.a. Kreuzberg/Unkelbach/Brohltal) und bei dem noch ausstehenden Projekt in Antweiler hat die FWG fachlich mitgewirkt. Mit unserer Fachkompetenz werden wir auch zukünftig die Betroffenen beraten.

Wir unterstützen daher:

  • Hochwasserschutzkonzepte übergreifend mit Nachbarkommunen erstellen, siehe Beispiel in der Grafschaft.
  • Errichtung eines Frühwarn- und Schutzsystems am Trierbach – Anliegen der FWG Adenau.
  • Rückhaltebecken als Hochwasserschutz und gleichzeitig Wasserreservoir für Waldbrände im Kesselinger Tal.
  • Aufrüstung der Feuerwehren für Katastrophenfälle – Schaffung von ausreichenden Lagerräumen für Hilfsmittel.

Im Sinne der von der FWG vorgebrachten Deklaration und unserem Antrag zur Beteiligung am Bundesprogramm setzen wir uns ein für:

  • Das Projekt „Artenreiche Wiesen“ in Verbindung mit ergänzenden Biotopkartierungen
  • Verbesserte Kontrollen für den Gülletransport und – auftrag
  • Schutzmaßnahmen gegen die Grundwassergefährdung durch Nitrate
  • Neubau einer Grundwasserstelle für den ländlichen Bereich der VG Altenahr und die Grafschaft
  • Das Projekt „Der Bauernhof als Lernort“ und für die
  • Solidarische Landwirtschaft (SoLaWi) Rhein – Ahr e.V.
  • Der deutlich verbesserte ÖPNV (mit kleineren Mängeln) sollte mittelfristig, wegen der anstehenden Demografieprobleme im ländlichen Raum, günstiger, wenn nicht sogar kostenlos werden. Zuständigkeitshalber sollte das Land die Kosten übernehmen.
  • Innere Entwicklung der ländlichen Gemeinden mit Zukunfts Check, Digitale Dörfer und Barrierefreiheit. Zur Unterstützung der Dörfer sollte eine Entwicklungsstrategie durch den Kreis ausgearbeitet werden – ein sogenannter Dorf Check.
  • Finanzielle Unterstützung der Winzer in Mayschoß bei den privaten Mauersanierungen im Rahmen der anstehenden Flurbereinigung Mayschoß III durch Ausgleichsgelder vom Kreis.
  • Die FWG fordert vom Land für die Kindergärten im Kreis „Schluss mit Versprechungen – mehr Geld für ein Konzept und für die Träger“, die damit entlastet werden könnten.
  • Höhere Schlüsselzuweisungen für die Kommunen im Kreis. Der Kommunale Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz muss dringend neu geordnet werden. Die Bundesförderungen müssen über das Land und nicht durch das Land, unmittelbar und vollständig an die Kommunen weitergegeben werden.
  • Die Wirtschaftsstandorte, insbesondere im ländlichen Bereich, müssen gesichert und weiterentwickelt werden. Dazu sollten alle Möglichkeiten zur Standortsicherung, zur Neuansiedlung von Unternehmen bzw. Umsiedlung von vorh. Betrieben, zur Einrichtung von Homeoffices, mit einer Landesförderung verknüpft werden. Es kann nicht sein, dass der Nachbarkreis Vulkaneifel als strukturschwache Region gefördert wird und die VG Adenau, als ebenfalls strukturschwache Region, nicht, weil sie ein Teil des strukturstarken Kreis Ahrweiler ist. Da muss das Land die Abgrenzung der Fördergebiete ändern.
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