Bundesverordnung zur Entsorgung von Styropor und Styrodor tritt ohne Vorwarnung in Kraft!

Bundesverordnung zur Entsorgung von Styropor und Styrodor tritt ohne Vorwarnung in Kraft!

Durch eine Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler wurde die Bevölkerung im Kreis informiert, dass ab dem 30.09.2016 Styropor und Styrodor als gefährlicher Abfall eingestuft wird und somit als Sondermüll in größeren Mengen nicht mehr auf den Entsorgungsanlagen im Kreis angeliefert werden kann. Lediglich Verpackungsmaterial kann noch angenommen werden.Was ist passiert? Das Bundesumweltministerium hat zum 30.09.2016 eine novellierte Abfallverzeichnis-verordnung herausgegeben. Der Grund ist, dass das in Styropor und Styrodor enthaltene Flammschutzmittel HBCD urplötzlich als gesundheitsgefährdend gilt und die EG (Verordnung Nr. 850/2004) zu dem oben genannten Zeitpunkt die Umsetzung fordert. Das kommt dann für den Bund so überraschend, dass die Industrie bereits seit 2014 das HBCD kaum noch verwendet und durch Poly-FR ersetzt hat. Informiert wurde aber damsls nicht! Es geht also grundsätzlich um die Entsorgung von bereits verbauten Wärmedämmverbundsystemen aus EPS (Styropor/Styrodor). Dazu erläßt man dann eine Verordnung, obwohl zum Februar 2016 erst 10 von 80 großen Müllverbrennungsanlagen in Deutschland eine Zulassung zur Entsorgung / Verbrennung haben – der Verbraucher bzw. Entsorger wird unter Druck gesetzt und weiß nicht wohin mit dem gefährlichen Sondermüll. Zum Glück hat die Kreisverwaltung Ahrweiler schnell reagiert und die Annahme von Kleinmengen – 5 m³ / Tag – ermöglicht. Die Kreis – FWG hat zu diesem Thema die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) in Mainz angeschrieben. Es wurde dann von dort mitgeteilt, dass die gewerbsmäßigen Erzeuger in unserer Region zur Zeit über die Firmen Hellerwald (Boppard), Remondis (u.a. Nickenich), Suez (Neuwied) und Zimmermann (Lahnstein) den HBCD-haltigen Abfall entsorgen können. Das Ministerium hat zusätzlich noch das Industrieheizkraftwerk in Andernach genannt. Die FWG findet es ungerecht (wie in einer Leserzuschrift auch dargelegt), dass die Sünden der gut verdienenden Industrie (beide Materialien wurden 1949 bzw. 1963 von BASF entwickelt), kurzfristig, ohne Vorwarnung, durch den Bund auf den Endverbraucher weitergegeben werden.

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