KREIS AHRWEILER. Die Investitionen zum Erhalt des Landesstraßennetzes in Rheinland–Pfalz gehen seit 2008 kontinuierlich zurück. Wurden 2008 noch insgesamt ca. 88 Mio. € für die Instandhaltung ausgegeben, so waren es 2012 nur noch ca. 64 Mio. €. In einer Pressemitteilung vom September 2013 teilte Minister Roger Lewentz hierzu folgendes mit:
„Auch wenn mit den eingeplanten Mitteln von 167 Mio. € für (den Doppelhaushalt) 2014 und 2015 nicht alle wünschenswerten Straßenbauprojekte angegangen werden können, ist dieses Bauprogramm doch ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem verkehrspolitisch Notwendigem und dem finanziell Machbarem“. So weit, so gut.
Denn es war davon auszugehen, dass pro Jahr 83,5 Mio. € zum Ausbau bzw. der Unterhaltung der Landesstraßen zur Verfügung stehen. Leider weit gefehlt! Wie in vielen anderen Bereichen wird von diesem Geld einiges für „fremde“ Projekte abgezwackt. In dem Jahresbetrag von 83,5 Mio. € sind beispielsweise 5 Mio. € für den Hochmoselübergang enthalten. Dass es sich bei diesem Projekt um eine „Landesstraße“ handelt, ist nicht nur für die FWG etwas ganz Neues. Für Landesstraßen im Bereich des Kreises Ahrweiler sind für 2014 rd. 1,1 Mio. € vorgesehen, und zwar für folgende Maßnahmen: L 82 zwischen Wehr und der A 61 (300.000 Euro), L 85 Ortsdurchfahrt Ahrbrück inkl. Stützwand (600.000 €) und L 113 Mendig-Wassenach-Burgbrohl (200.000 €).
Für die dringende Sanierung der L 114 zwischen Burgbrohl und Glees stehen – und das auch erst im kommenden Jahr – „sage und schreibe“ 1.000 € (in Worten: eintausend Euro) als Beginn der Planung im Programm.
Angesichts der Tatsache, dass dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 unter Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von ca. 40 Mio. € für das gesamte Straßen-Netz eine Summe von insgesamt 460 Mio. € zur Verfügung stand, handelt es sich bei den für 2014 angekündigten 1,1 Mio. € nach Meinung der Kreis–FWG um eine lächerlich niedrige und angesichts des Zustandes der Landesstraßen im Kreis Ahrweiler um eine keinesfalls angemessene Summe. Man müsse sich doch fragen: „Wo geht das ganze Geld hin?“, so die FWG.
Darauf konnte oder wollte Herr Cornely vom Landesbetrieb Mobilität in Cochem anlässlich der jüngsten Sitzung des Kreis- und Umweltausschusses nicht antworten. Ansonsten hatte er auf der Grundlage des FWG-Antrages Details zum Verfahrensablauf mit Untersuchung und Einstufung der Straßen in eine Prioritätsliste sehr ausführlich und kompetent vorgetragen.