Ausarbeitung eines Förderantrags im Rahmen des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“

Antrag zur Aufnahme eines Beratungsgegenstands zum Haushalt 2019 auf die Tagesordnung im Öffentlichen Teil der nächsten Kreistagssitzung am 14.12.2018

Nachdem der Antrag der FWG vom Juni 2018 zur Unterzeichnung einer Deklaration zum Thema „Biologische Vielfalt in Kommunen“ in der letzten Kreistagssitzung einstimmig verabschiedet wurde, bietet das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ seit kurzem Möglichkeiten zur Förderung von herausragenden Konzepten und Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Das Programm fördert Projekte in vier Förderschwerpunkten: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen und weitere Maßnahmen. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Die Verwaltung wird beauftragt einen qualifizierten Förderantrag zu erarbeiten und den Kreisgremien zur Entscheidung vorzulegen. Neben dem Kreisprojekt „Artenreiche Wiese“ soll auch der Aspekt der Biodiversität in seiner ganzen Bandbreite berücksichtigt werden. Die FWG ist der Auffassung, dass eine Verknüpfung mit den vom Kreis in den letzten Jahren bereits durchgeführten Projekten die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Förderantrages erhöhen könnte.

Jochen Seifert

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