Der Kreis Ahrweiler ist überwiegend ländlich strukturiert. Die Einwohner sind auf ein gutes Straßennetz angewiesen. Sie müssen aus Dörfern und kleinen Städten in die Kreisstadt oder die Behörden der Verbandsgemeinden und Städte, zu Ärzten und Fachärzten, Krankenhäusern und zu verschiedenen Unternehmen und Geschäften.
Nicht zuletzt müssen sie auch zu ihren Arbeitsplätzen innerhalb oder außerhalb des Heimatkreises.
Das Straßennetz der Kreisstraßen ist dabei von hoher Bedeutung für die Verkehrsinfrastruktur. Es muss erhalten und teilweise weiterentwickelt werden. Der Kreis investiert deshalb seit Jahren in Ausbau und Unterhaltung des 230 km langen Kreisstraßennetzes. Hier ist sich die klare Mehrheit der Fraktionen auch im Kreistag einig.
In der diesjährigen Haushaltssitzung des Kreistages haben die Fraktionen der FWG und der CDU einen gemeinsamen Antrag gestellt, um zusätzliche Fördermittel des Landes für die Kreisstraßen zu erreichen.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion Jochen Seifert führte hierzu aus: „Auf Anregung des Landkreistages Rheinland-Pfalz hat das Land ab 2008 den Ausbau von Kreisstraßen im Bereich der freien Strecken, die aufgrund ihres schlechten Zustandes nach den gängigen Bewertungsrichtlinien für die Zustandserfassung einen Gesamtwert von mindestens 4,5 erreichten, mit einem um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz zum Grundfördersatz (65 %) unterstützt. Durch die Änderung des Bewertungssystems bei der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 hat sich aber der Anteil der Streckenabschnitte, deren Zustand den Wert 4,5 übersteigt, erhöht. Das erschwert die Situation.
Das Land hat jedoch nach mehrfacher Verlängerung des Förderzeitraumes den Förderzuschlag mit Ablauf des 31.12.2014 nicht mehr fortgeführt. Wir fordern, dass die Kreise hierbei wieder vom Land in der gleichen Weise unterstützt werden.“
Karl-Heinz Sundheimer, Vorsitzender der CDU-Fraktion, ergänzte hierzu: „Neben dem Ausbau von Kreisstraßen stellen auch Erhaltungsmaßnahmen einen weiteren wichtigen Bestandteil zur Substanzsicherung der Straßeninfrastruktur dar. Diese im Verhältnis zu einem Straßenausbau kostengünstigeren Maßnahmen, wie z. B. die Fahrbahnsanierung durch die Erneuerung der Deckschicht auf der ganzen Fahrbahnbreite, werden vom Land jedoch nicht gefördert.
Derartige Fahrbahnsanierungen sind jedoch je nach Schadensbild und Gesamtzustand der Kreisstraße (z. B. Schäden in Form von Unebenheiten und Spurrillen, mangelnde Griffigkeit) als technisch sinnvolle Lösung zur Schadensbehebung geeignet. Vor diesem Hintergrund sollten auch derartige Instandsetzungsmaßnahmen durch eine Förderung des Landes unterstützt werden.“
Die Fraktionen CDU und FWG beantragten daher, dass Landrat Dr. Pföhler beauftragt wird, über den Landkreistag auf eine entsprechende Änderung der Förder¬bestimmungen gemäß dem Landesfinanzausgleichsgesetz in Verbindung mit dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz hinzuwirken.
Der Kreistag hat dem Antrag zugestimmt.