Leserbrief zum Artikel in der RZ am 20.01.2023 „Zurück in die Krise“
Der letzte Satz im Artikel: „Kalter Strukturwandel made in Rheinland-Pfalz“ verdeutlicht die „negativen“ Bemühungen der Landesregierung in den letzten Jahren für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. Nicht nur bei den Krankenhäusern, wo die Investitionskostenförderung des Landes bei 2,7 % (bundesweit 3,1 %) liegt, obwohl die Krankenhäuser zur Daseinsvorsorge des Landes gehören.
Eine ähnlich niedrige Förderung gibt es bei den Baukosten der Kindergärten – mittlerweile liegt sie unter 10 %. Seit 2018 haben sich die Baukosten allgemein erheblich erhöht, nur die Pauschale des Landes bleibt gleich. Genauso wie bei der Feuerwehr. Egal ob Investition oder Anschaffungen von Fahrzeugen, die Förderung dümpelt sich seit Jahren unter 30 % fest und wird dann teilweise noch in Raten über 5 Jahre gestreckt. Weitere Themenfelder die finanziell vom Land nur gering bedacht werden, obwohl das Land die entsprechenden Gesetze und Vorschriften erlässt, sind der ÖPNV – neues Gesetz, aber nicht klar wieviel das Land zusteuert, Schwimmbäder, sie gehören genauso zur Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Sanierung Landesstraßen, das ist im Kreis Ahrweiler eine Katastrophe. Für die Kindertagespflege fühlt das Land sich nicht zuständig, macht aber entsprechende Gesetze und überlässt den Kreisen die Finanzierung. Unterhaltsvorschuss und Integrationskostenpauschale sind weitere Bereiche, wo das Land Vorschriften erlässt, die Finanzierung aber den Kreisen aufdrückt. Die den Kreisen zustehende Integrations-kostenpauschale wurde vom Land widerrechtlich zeitweise für die Einstellung von Lehrern und Polizisten verwendet. Im neuen Kommunalen Finanzausgleich, der ja lt. Rechnungshof eine deutliche finanzielle Verbesserung der Kommunen mit sich bringen soll, werden 13 Grundzentren (darunter auch Kempenich, Burgbrohl, Niederzissen) mit Null Zuschüssen bedacht. In diesen Orten müssen aber die Grundsteuern erhöht werden!
Wie heißt es doch in der Verfassung für Rheinland-Pfalz: „Überträgt das Land den Gemeinden die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, hat es gleichzeitig die Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen“.
Jochen Seifert, Kempenich