Falsche Auslegung der Sanierungskriterien bei der L 87 Königsfeld – Waldorf

Falsche Auslegung der Sanierungskriterien bei der L 87 Königsfeld – Waldorf

Am 19.03.2021 erhielt die FWG Kreis Ahrweiler, auf eine Anfrage zur dringend notwendigen Sanierung der L 87 zwischen Königsfeld und Waldorf, seitens des LBM Cochem die Antwort, dass sich die L 87 zwar in einem schlechten Zustand befindet, aber die Sanierung wegen der schwachen Belastung mit 817 Fahrzeugen pro Tag ( die durchschnittliche Verkehrsbelastung Landesstraßen in RLP liegt bei 2700 Fahrten täglich ) nicht als dringlich angesehen wird. Es bleibt also beim Ausbessern einiger/vieler Schlaglöcher.

Nach der Dringlichkeitsbewertung 2013 wird die Verkehrsbelastung mit 15 % angesetzt. Die Verbesserung des Straßenzustands mit 35 %. Damit verbunden ist auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit mit 15 %. Einen effektiven Mitteleinsatz – ein Radweg ist im Gespräch – kann man ebenfalls mit 15 % ansetzen. Damit ergeben sich, wenn man die allgemeinen Zwischenziele/Synergieeffekte (10 %) und die Werthaltigkeit (10 %) mal außen vorlässt, das heißt nicht, dass dies auf die L 87 nicht zutrifft, mindestens 65 % Dringlichkeit für den Ausbau/die Sanierung der Straße. Dies widerspricht eindeutig der Aussage im Mail vom 19.03.2021. Wir haben daher mit Schreiben vom 23.04.2021 den LBM um erneute Überprüfung gebeten. Die Antwort steht noch aus.

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