Die FWG im Kreis Ahrweiler will weder an den Förderrichtlinien rütteln, noch die Förderung der Karnevalsvereine auf den Prüfstand stellen. Das ist die erste falsche Darstellung der Kreis SPD. Hans-Josef Marx hat als KuA-Mitglied der FWG zu Beginn seiner Ausführungen klargestellt, dass er die Förderung der Karnevalsgesellschaften unterstützt. Er hat lediglich auf die unklaren Förderrichtlinien hinsichtlich der baulichen Anlagen, hingewiesen. Jochen Seifert hat dies noch ergänzt durch den Hinweis auf die Festsetzung in der Richtlinie unter Punkt 1.2 „Ausgeschlossen von einer Förderung sind: „Fahrzeuge zur Personenbeförderung und sonstigem Transport.“ Danach ist eine Förderung nicht möglich. Er hat daher den Vorschlag gemacht, den Hinweis auf die Förderfähigkeit von Karnevalswagen mit einem Beisatz zu ergänzen. Dazu sah man keine Veranlassung, obwohl man mit diesem Zusatz die Situation endgültig hätte klarstellen können. Da alle anderen Vertreter im KuA diese Unstimmigkeit durch ihr Votum tolerierten, hat Jochen Seifert, auch weil die FWG in vielen Kommunen im Kreis intensiv im Karneval tätig ist und weil offensichtlich ein Antrag auf eine berechtigte „kleine“ Änderung keinen Erfolg hat, mit dafür gestimmt. Die Förderung von Karnevals- und Festwagen wurde nie in Frage gestellt. Das ist die zweite falsche Darstellung der SPD. Die FWG-Initiative hat auch überhaupt nichts mit mangelndem Feingefühl zu tun, wie von der SPD suggeriert wird. Es geht hier einzig und allein um eine fehlerfreie Richtlinie und die FWG kann nicht dafür, dass die Berichte über die ehrenamtlichen Förderungen generell jedes Jahr im Januar und damit zu Beginn der Karnevalszeit im KuA behandelt werden. Es gab auch keine „klare“ Mehrheit im KuA, das ist die dritte falsche Aussage, sondern einen einstimmigen Beschluss (mit einer Enthaltung). Die Erleichterung und die Freude der SPD kann daher noch größer werden.
Jochen Seifert, FWG-Fraktionsvorsitzender
Leserbrief von Hans-Josef Marx zu diesem Thema
Niemand bei der FWG – das trifft auch für den Unterzeichner zu – ist gegen die Förderung von Vereinen und Gruppierungen zum Zwecke der Brauchtumspflege in unserem Kreis. Die FWG-Fraktion hat daher – wie auch die übrigen Fraktionen im Kreistag – der Förderungsrichtlinie des Kreises zugestimmt. Ohne „wenn und aber“.
Die aktuell geltende Richtlinie sieht unter Abschnitt I. Nr. 1 die Förderung von „Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von vereinseigenen Anlagen“ vor. Sowohl vom Wortlaut der Bestimmung als auch von der Intention der Regelung mit der explizit genannten Fördervoraussetzung „Bau- und Planungsreife“ und dem Hinweis, dass „in bauordnungs- und planungsrechtlicher Hinsicht keine Bedenken (gegen die Maßnahme) bestehen dürfen, dürfte unstrittig sein, dass dieser Förderungstatbestand derzeit ausschließlich BAULICHE ANLAGEN umfasst. So wurde diese Bestimmung auch über viele Jahre von der Kreisverwaltung interpretiert.
Eindeutig NICHT unter die aktuell geltende Richtlinie fallen daher Zuschüsse für den Bau von „Karnevalswagen“ und für den „Umbau und die Instandsetzung von Festwagen“ bei Winzerumzügen. Selbst bei großzügigster Auslegung der Förderrichtlinie lässt sich eine Bezuschussung solcher Maßnahmen nicht herleiten.
Für Landrat Dr. Pföhler und die Kreisverwaltung offenbar kein Problem. Wegen der „erhöhten Nachfrage nach Zuschüssen für den Bau von Karnevals- bzw. Festwagen“ wurde im Kreishaus ab 2018 dieser Förderungsbestand in die Regelung „hineininterpretiert“. Für eine Anpassung der Richtlinie durch den hierfür zuständigen Kreistag sah man keinen Anlass. Ein Laissez-faire Verfahren nach „Gutsherrenart“, praktiziert von einer Verwaltung, die gegenüber anderen Kommunen im Kreis als „Kommunalaufsicht“ die Einhaltung geltenden Rechts sicherzustellen hat.
Ich habe daher im KUA angeregt, die Förderungsrichtlinie im Sinne aller Beteiligten durch den Kreistag entsprechend fortschreiben zu lassen. Alleine schon aus rechtlichen Gründen, aber auch, weil nur eine klare Regelung die notwendige Transparenz für die Vereine und Gruppierungen schafft. Kaum jemand dürfte wohl beim Lesen der jetzigen Richtlinie auf der Suche nach Fördermöglichkeiten vermutet haben, dass hier auch eine Förderung für den Bau von Karnevalswagen und Festwagen (möglicherweise auch der Bau von Bühnen o. ä.) infrage kommt. Das könnte auch ein Grund dafür sein, dass für solche Maßnahmen bislang nur ganz wenige Anträge vorgelegt und mit rd. 16.000 € bezuschusst wurden, von 2018 bis 2020 insgesamt 8, davon 6 für Karnevals-/Festwagen (rd. 12.000 €) aus der Kreisstadt. Bei einer eindeutigen Regelung wäre die Zahl der antragstellenden Vereine und Gruppierungen für diese Förderung kreisweit sicherlich um ein Vielfaches höher gewesen. Auch weil neben den Materialkosten die in Eigenleistung erbrachten Arbeitsstunden mit einem Satz von 15 € je Stunde angerechnet werden. So würde z.B. beim Bau eines Umzugswagens die Eigenleistung von (nur) 5 Personen mit jeweils 40 Stunden (meist dürfte die Stundenzahl höher sein) eine Zuwendung des Kreises in Höhe von immerhin 750 € (oder mehr) ergeben, was wohl die allermeisten Vereine und Gruppierungen mit Blick auf die geltende Richtlinie nicht wissen konnten. Die fehlende Rechtsgrundlage für das vom Kreis praktizierte Zuschuss-Verfahren wird leider auch durch den vom KUA am vergangenen Montag gefassten Beschluss nicht ersetzt. Weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft.
Hans-Josef Marx, Mitglied der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler