Die Grundsätzlichkeit eines Konsenses zum wichtigen Zukunftsthema Kindertagesstättengesetz zwischen den Parteien und Gruppierungen im Verbandsgemeinderat Brohltal steht außer Frage: Letztlich wollen alle politischen Kräfte, dass in ausreichender Anzahl Plätze in den Kitas zur Verfügung stehen und Eltern so im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmögliche Unterstützung erfahren.
Der Wille Kitas neu zu bauen, diese wo nötig und wirtschaftlich noch sinnvoll zu sanieren und damit die dringend notwendigen Kita-Plätze zu schaffen ist da! Es mangelt den Kommunen – neben der Tatsache stetig höher werdender bürokratischer Hürden – jedoch vor allem an den finanziellen Mitteln für die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe. Zudem ziehen sich mittlerweile leider auch die kirchlichen Träger immer mehr aus der Verantwortung der Bauträgerschaft der Kitas zurück und überlassen es damit erwartbar zukünftig den Kommunen diese zu stemmen.
Durch die Auswirkungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist nicht nur im Brohltal, sondern auch in vielen anderen mit der Bauträgerschaft von Kitas beaufschlagten Kommunen im Land, eine Finanzierung neuer Kita-Plätze mit einem erheblichen finanziellen Aufwand und somit oftmals mit einer über mehrere Jahrzehnte laufenden Kreditfinanzierung verbunden, durch deren Schuldendienst die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit jetzt und zukünftig immer stärker eingeschränkt werden.
Der Landkreis Ahrweiler hat hier die Weichen gestellt, die Förderrichtlinie angepasst und beteiligt sich bei einer Neubaumaßnahme mit 40% und bei Sanierungen von Kitas mit 33,33%. Das Land bezuschusst jedoch nur neu geschaffene Kita-Plätze in einer Kindertagestätte. In Zahlen heißt das: Je neuem Kita-Platz für ein Kind unter zwei Jahren 12.000€/Kind und für Kinder über 2 Jahren 7.500€/Kind bis zu neun Kindern, ab dem zehnten Kind über zwei Jahre werden 8.000€ je Kind vom Land bezuschusst.
Die FWG Brohltal legte hierzu folgendes Rechenbeispiel vor: Bei einem Neubauprojekt für insgesamt 85 Kita-Plätze, die gegenüber einer bestehenden Kita mit 65 Plätzen 20 neue Plätze schafft, schlägt ein förderfähiger Kostenumfang von rund 4,5 Mio € zu Buche. Neben der Förderung des finanziell ohnehin arg angeschlagenen Ahrkreises in Höhe von rund 1,8 Mio € kämen Landesfördermittel in Höhe von recht mageren rund 217.000€ zum Tragen, was leider regelmäßig nicht einmal die Kosten der Planung eines solchen Projektes abdecken wird. Die nun noch offenen Kosten in Höhe von rund 2,4 Mio € zuzüglich nicht förderfähiger Kosten wie z.B. den Grundstückskauf hat die Kommune selbst zu tragen. Welcher gemeindliche Haushalt gibt heute noch die Mittel für solche Ausgaben her?
Die FWG Brohltal sieht hier daher einen gewissen Dissens in einzelnen Aussagen zur Kita-Finanzierung, die während der inhaltlich sehr interessanten Informationsveranstaltung in Niederzissen zur Gesamtthematik von Staatsekretärin Brück und der Landtagsabgeordneten Müller im Hinblick auf die Finanzierung der allfälligen Sanierungen oder zu Neubauten von Kitas und deren Förderung getroffen wurden. Denn die Kommunen lassen weder ihre Kitas absichtlich verfallen um eine höhere Förderung bei Neubauten zu erhalten, noch ist es richtig, die drängenden Bitten der Kommunen nach einer auskömmlichen Finanzausstattung für eine Vielzahl von Pflichtaufgaben als „Vollkaskomentalität“ zu bezeichnen.
Beides wird den Bemühungen um Lösungen, um die sich die ehrenamtlich in den Kommunalparlamenten tätigen Menschen sehr sorgen, nicht gerecht. Zugutehalten muss man beiden Berufspolitikerinnen hier jedoch gleichwohl, dass sie in der Hauptsache nicht mit den Fragen der Kita-Finanzierung, sondern eben mit der Bildungspolitik befasst sind und unisono versprachen, die Bitten und Fragen – auch der FWG Brohltal – mit nach Mainz zu nehmen. Man darf also auf Lösungsvorschläge gespannt sein.
Die FWG Brohltal wird deshalb im Rahmen ihrer von landes- und bundespolitischen Vorgaben und Zwängen völlig freien Sachpolitik auch in Zukunft die Verbesserung der Förderungen für diese und die weiteren Pflichtaufgaben der Kommunen fordern.