Die Auswirkungen des „Kita-Zukunftsgesetzes“ sind, wie ja auch die vielfachen negativen Stellungnahmen zeigen, in keinster Weise realistisch dargelegt. Bereits 2010 hat eine Studie der Hochschule Koblenz (im Auftrag des Ministeriums) festgestellt, dass im Jahr 2020 ca. 5000 Fachkräfte im Land fehlen! Dies wird durch die Bertelsmann-Studie bestätigt.
Wenn die Landesregierung darauf reagiert hätte, müssten wir uns heute nicht über einen Personalnotstand unterhalten.
Selbstverständlich ist die Verbesserung der Arbeitssituation für die Eltern mit dem 7 – Stunden – Angebot und auch die Freistellung für Leitungsaufgaben und Anleitung von Auszubildenden positiv. Dies kann aber nur funktionieren, wenn Fachpersonal da ist.
Es sind ja auch niemals alle Mitarbeiter anwesend, dass wird überhaupt nicht berücksichtigt.
Noch gravierender als die Personalnot ist die Ungleichbehandlung bei der Kindertagespflege. Die Propaganda zur kostenfreien Betreuung für alle Kinder ab 2 Jahren trifft nicht auf die Kindertagespflege zu – die Elternbeiträge werden nicht übernommen, was die Landesregierung nicht stört zu behaupten, dass die Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren durch das neue Gesetz vervollständigt würde.
Auch die Finanzierbarkeit wird durch das Gesetz nicht verbessert, sondern verschlechtert. Von 720 Mill. € im Landeshaushalt kommen 465 Mill. € aus dem kommunalen Finanzausgleich – sie werden damit den Kommunen auf der anderen Seite entzogen. Die Landeszuschüsse in Höhe von nur 10 – 30 % zu den Investitionen kommen sogar teilweise vom Bund.
Die FWG wollte mit ihren beiden Anträgen erreichen, dass der Kreis Ahrweiler sich frühzeitig auf die Umsetzung des neuen Gesetzes im Juli 2021 einstellt und die Kommunen als Träger, auch was die Zuschussgebung des Kreises betrifft, unterstützt. Die deutliche Mehrheit im Kreistag sieht das genauso.