Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Ernst Beucher auf Antrag der FWG-Fraktion als Referent zum kommunalen Finanzausgleich im Kreistag Ahrweiler – Fazit: Der Bürger wird zur Kasse gebeten

KREIS AHRWEILER. Auf Antrag der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler hatte Landrat Dr. Pföhler den Geschäftsführenden Direktor Ernst Beucher als Referenten in die jüngste Sitzung des Kreistages Ahrweiler eingeladen. Und das, was der ausgewiesene Finanzexperte den Mandatsträgern des Kreises und der Öffentlichkeit in einem sehr detaillierten und mit vielen Zahlen belegten fachkundigen Vortrag zum Gebaren des Landes bei der kommunalen Finanzausstattung zu berichten hatte, ist nach Auffassung der FWG-Fraktion im Kreistag für die Kommunen im Land Rheinland-Pfalz noch niederschmetternder, als es bislang in vielen Presseberichten dargestellt wurde. Ernst Beucher zeigte nämlich anhand von Zahlen auf, dass das Land Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren dem Kommunalen Finanzausgleich mehr als 300 Mio. Euro entzogen hat. Zudem hätten statt des nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012 den Kommunen ab 01.01.2014 zur Verfügung gestellten Mehrbetrages von nur 50 Mio. Euro landesweit rund 910 Mio. Euro mehr bereitgestellt werden müssen. Besonders deutlich werden das Dilemma und die rot-grüne Politik gegen die Kommunen bei den Kindergärten. Zu den in der Zeit von 2008 bis 2012 von den Kommunen getätigten Investitionen habe das Land „null Euro“ beigetragen, zu den Personalkosten im gleichen Zeitraum nur 10,5% der Ausgaben. Über die nächste bemerkenswerte Aussage des Experten könnte man – wenn es nicht so eine gravierende Fehlleistung und Blamage für „rot-grün“ wäre, eigentlich schmunzeln: Denn in Zusammenhang mit den für die Kommunen neu eingeführten Schlüsselzuweisungen „C“ seien dem Landtag Rheinland-Pfalz von der Landesregierung für die Beratung und Verabschiedung im Plenum schlicht und ergreifend „falsche Zahlen“ vorgelegt worden. Nach Auffassung der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler eine „Provinzposse“. Ernst Beucher bezeichnete die Schlüsselzuweisung „C“ im Übrigen als „Dilemma und Rohrkrepierer“. Wie gravierend die Fehlerhaftigkeit bei der kommunalen Finanzausstattung durch das Land auch an anderer Stelle gesehen werde, bestätige die Tatsache, dass sich erstmals seit 25 Jahren der Landesrechnungshof der Angelegenheit gewidmet habe.

Für die Bürgerinnen und Bürger – auch im Landkreis Ahrweiler – hat nach Einschätzung der FWG-Fraktion das neue Landesfinanzausgleichsgesetz unmittelbare – leider allerdings negative – Auswirkungen: Denn die Nivellierungssätze aller drei Realsteuer-Hebesätze wurden durch das Land Rheinland-Pfalz drastisch erhöht: Bei der Grundsteuer A von 285% auf 300%, bei der Grundsteuer B von 338% auf 365% und bei der Gewerbesteuer von 352% auf 365%. Durch diese Erhöhung werden die Kommunen per Gesetz mehr oder weniger „genötigt“, ihre Steuerhebesätze zu erhöhen, obwohl man bereits in den vergangenen Jahren (von 2007 bis 2012) die Bürger in Rheinland-Pfalz bei den Grundsteuern A und B mit einem Mehrbetrag von 72 Mio. Euro (von 435 Mio. Euro auf 507 Mio. Euro) und bei der Gewerbesteuer mit zusätzlichen 225 Mio. Euro (von 1,28 Mrd. Euro auf 1,51 Mrd. Euro) belastet habe. „Das Ziel des Landes ist ganz klar: Die Steuerspirale soll sich weiterdrehen“, so FWG-Mann Jochen Seifert, dessen umfangreicher Fragenkatalog im Wesentlichen Grundlage für die interessanten Ausführungen von Ernst Beucher in der Kreistagssitzung war.

Die FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler hofft, dass die mit Blick auf die für die Kommunen im Lande Rheinland-Pfalz nur unzureichenden Neuregelungen des Landesfinanzausgleichs zwischenzeitlich erhobenen Klagen des Landkreises Südliche Weinstraße, der Stadt Pirmasens, der Verbandsgemeinde Alsfeld und der Ortsgemeinde Lünebach als sog. „Pilotklagen“ gegen das Land Rheinland-Pfalz erfolgreich sind. Nach Einschätzung von Ernst Beucher sind die Erfolgsaussichten dieser Klagen nicht schlechter als die des Landkreises Neuwied, der mit seiner Klage vor drei Jahren die Entscheidung des VGH Rheinland-Pfalz und die Verurteilung des Landes zu einer besseren Finanzausstattung der Kommunen erstritten hatte.

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