Kreis-FWG erhielt jetzt Antwort vom Innenministerium zu der Anfrage wegen Vergünstigungen von Pflegebedürftigen Personen bei den Abfallgebühren

Die FWG – Fraktion hatte bereits am 14.06.2017 einen Antrag gestellt, Familien mit Kleinkindern und Personen, die überwiegend zu Hause gepflegt werden, zusätzliches Behältervolumen bei der Restabfalltonne kostenfrei bzw. kostengünstiger zur Verfügung zu stellen. Leider wurde unser Antrag, wegen den geltenden Vorschriften in Rheinland-Pfalz, in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, abgelehnt. Grundlage für die Ablehnung war ein Gutachten, sowie Aussagen des zuständigen Ministeriums.

Da in anderen Bundesländern (Hessen, Bayern), entgegen den Festsetzungen im KAG, diese Ausnahmen zugelassen werden, hatten wir erneut eine Anfrage an das Innenministerium gestellt. In der Antwort weißt man nunmehr darauf hin, dass nach eigener Rechtsauffassung dies nicht für zulässig gehalten wird. Allerdings liegt die endgültige Entscheidung zu unserem Antrag bei der Kreisverwaltung, die bei ihrer Entscheidung nicht an die vom Ministerium geäußerte Rechtsauffassung gebunden ist.

Im Rahmen der, von der Kreis – FWG unterstützten, Überprüfungen der Gesamtsituation in 2019 werden wir daher erneut unser Anliegen in die Diskussion einbringen.

Wir sehen in diesem Zusammenhang, neben der Pflegetonne, auch die Bereiche Gastronomie, Mietwohnungen, Gewerbe und die Abfuhr aus schlecht erschlossenen Orts-/Stadtgebieten auf dem Prüfstand.

Pressebericht der FWG im Kreis Ahrweiler

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