Kreis-FWG unterstützt Forderung nach Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes in der Gastronomie

Kreis-FWG unterstützt Forderung nach Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes in der Gastronomie
von links: Albert Schomers (FWG VG Adenau), Hans-Josef Marx, Jochen Seifert (beide Kreis-FWG), Günther Uhl (Vorsitzender DEHOGA Kreisverband AW), Udo Loerakker (stellv. Vors. DEHOGA-Kreisverband AW), Wolfgang Horrmann (FWG Bad Neuenahr-AW) - Foto: Jochen Seifert

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Deutschland nur 7 statt 19%. Während die Regelung in Deutschland bis zum 31.12.2023 befristet ist, gilt in 23 der 27 EU-Mitgliedsstaaten für Speise-Umsätze in der Gastronomie dauerhaft ein ermäßigter Steuersatz.

Sowohl aus unterschiedlichen Kreisen der Bundes- und Landespolitik als auch von Seiten des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) wird gefordert, den ermäßigten Umsatzsteuer-Satz von 7% auf Speisen in der Gastronomie auch in Deutschland über den 31.12.2023 hinaus weiter beizubehalten. Die Freie Wählergruppe des Landkreises Ahrweiler e.V. und die FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler unterstützen diese Forderung mit Nachdruck.

FWG-Kreisvorsitzender Jochen Seifert und der FWG-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Hans-Josef Marx sowie weitere FWG-Vertreter haben sich bei einem Austausch mit dem Vorstand des DEHOGA-Kreisverbandes Ahrweiler für eine Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie über den 31.12.2023 hinaus ausgesprochen. Die Corona-Folgen, aber auch die explosionsartig gestiegenen Energie- und Wareneinkaufspreise sowie die gestiegenen Löhne belasten die gastronomischen Betriebe unverhältnismäßig hoch. Nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% war es den Betrieben in den vergangenen drei Jahren möglich und wird es auch ab 2024 möglich sein, die im wahrsten Sinne des Wortes „explodierten“ und weiterhin steigenden Kosten bei Energie, Lebensmitteln und Personal zumindest einigermaßen aufzufangen. Speziell für die Gastronomie im Ahrtal, die neben den bereits genannten Belastungen zusätzlich auch noch die Folgen der verheerenden Flut aus dem Jahr 2021 zu verkraften hat, würde eine Rückkehr zum 19%igen Umsatzsteuersatz ab 01.01.2024 Gift für das langsam keimende zarte Pflänzchen „Wiederaufbau“ bedeuten und für die Betriebe fatale Folgen haben. Angesichts der dann drohenden Preissteigerungen werden in der Gastronomie die Gäste ausbleiben, die Umsätze zurückgehen und letztlich den Betrieben die Existenzgrundlage entzogen. Eine Rückkehr zum 19%igen Umsatz-Steuersatz wird zudem auch Auswirkungen auf die Verpflegungskosten von Kindergarten- und Schulkindern haben und zu einer höheren finanziellen Belastung der Eltern führen.

Die FWG Freie Wählergruppe im Kreis Ahrweiler fordert daher die politisch Verantwortlichen in Bund und Land auf, sich mit Nachdruck für eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen. Die aktuell laufenden Beratungen des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2024 sind aus Sicht der FWG die geeignete Plattform, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entfristung der bestehenden Regelung zu schaffen.

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