Es ist schon eine Leistung, dass man es seitens der Landesregierung geschafft hat, dem neuen Jagdgesetz einen neuen Mantel zu geben. Bei intensivem Studieren der 56 §§ kann man einiges an Verbesserungen feststellen. Der Druck war wohl groß genug. Leider gibt es im neuen Entwurf nach wie vor Festsetzungen, die mit der Realität nichts zu tun haben. Ministerin Eder will als grundsätzliches Ziel den Schutz des Waldes verbessern. Dann muss man parallel dazu auch ein neues Landeswaldgesetz auf den Weg bringen. Dort steht nämlich im § 5 (1) Nr. 8, dass das waldbauliche Betriebsziel grundsätzlich ohne Maßnahmen zur Wildschadensverhütung erreicht werden soll. Das passt nicht zusammen, zumal ja nach wie vor die Stammschäden durch Holzfällung und Holzrücken, nach Ermittlungen von Landesforsten (nachzulesen bei Bundeswaldinventur), in 40 % Rücke- und Fällschäden und 60 % Wildschäden aufgeteilt sind. Die Schadensersatzpflicht für Wildschäden und Jagdschäden ist nach wie vor enthalten. Das trifft zwar in erster Linie auf die Flächen außerhalb der Wälder zu, aber auch im Wald müsste eine Regelung, insbesondere bezogen auf die Rückeschäden, getroffen werden.
Die Eigentümer werden durch das neue Gesetz praktisch aufgefordert selbst zu jagen. Wenn dies so festgesetzt bleibt, wird es in den Wäldern demnächst zu chaotischen Vorgängen zwischen Eigentümer und Jagdpächter kommen. Zusätzlich werden die Jagdpächter nach wie vor im Rahmen der Hege zu sechs Maßnahmen „verdonnert“, die teilweise Aufgabe der Behörden sind.
Die Jagdgenossenschaften müssen wieder in die Lage versetzt werden, die Verantwortung für die Jagdausübung auf ihrem Grund und Boden zu übernehmen und in ihrer Funktion gestärkt werden.
Dazu müsste der Dialog zwischen Jägerschaft, Waldeigentümern und Jagdgenossenschaften weiterentwickelt werden und nicht per Gesetz mit dem Hauklotz die größtenteils ehrenamtlichen Tätigkeiten zerstört werden.
Es ist schon fatal, dass die Landesregierung, in ihrer vielfältigen Ausrichtung, es nicht schafft ein Gesetz zu erlassen, dass zumindest 70 % Beifall erfährt.
Jochen Seifert, Kreisvorsitzender der FWG im Kreis Ahrweiler