Das Kreisentwicklungskonzept soll den politischen Handlungsrahmen des gesamten Landkreises darstellen und sich umfassend zu dem sozialen Zusammenleben, zu den ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen sowie zur Daseinsvorsorge im kreisangehörigen Raum äußern.
Am 31.03.2001 hatte der Kreistag im Rahmen des Kreisentwicklungsprogramm „Zukunft AW 21“ folgende Leitprojekte für die zukünftige Kreisentwicklung beschlossen. Hier soll unter anderem die Kreisweite Wirtschaftsförderung, die Ausgleichs-/Landschaftsmanagement (Ökokonto),die Dorfentwicklung, die Jugend und Familie gestärkt werden.
Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2001, auch durch die Flut 2021 und durch übergeordnete Änderungen der Gesetzgebung, extrem verändert. Neue Leitlinien und Ziele für die Entwicklung des kreisangehörigen Raumes sollen mit dem Konzept vorgegeben werden. Entsprechende Planungen und Themen sind, vom jeweiligen Kreistag zu beschließen. Es handelt sich damit um eine übergeordnete Planung der kommunalen Ebene, die keiner Genehmigung des Landes bedarf und zudem über den Kreistag demokratisch legitimiert ist.
Erstes Ziel dazu ist eine Bestandsaufnahme und eine Entwicklungsstrategie mit Bürgerbeteiligung. Im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau und den dazugehörigen Konzepten ist es wichtig den gesamten Kreis Ahrweiler im Sinne der Einwohner und der Außendarstellung lebenswert zu machen bzw. zu erhalten. Dazu gehört ein Leitbild mit einer nachhaltigen Dorf- und Stadtentwicklung um das vorhandene hohe ehrenamtliche Engagement der Dorf- und Stadtgemeinschaften weiter zu fördern.
Auf dieser Grundlage hat die FWG Fraktion im Kreistag die Neuauflage eines Kreisentwicklungskonzepts (KEK) als Antrag eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen.
Im Leitbild sollten folgende Themen enthalten sein, Ländliches Leben stärken, Nachhaltige Dorf- und Stadtentwicklung im Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien und Klimaschutz, Gesundheit mit Pflege, Infrastruktur, Sozialstruktur, Regionale Wirtschaft, Schulentwicklungsplanung
Weitere Themen ergeben sich durch die Bürgerbeteiligung. Aus Sicht der FWG ist es wichtig in diesem Jahr eine Bestandsaufnahme durchzuführen und das Kreisentwicklungskonzept (KEK), sowie den Förderantrag an das Land, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 zu beschließen.