FWG schlägt Bildung einer Arbeitsgruppe zur Beschleunigung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Ahr vor!

FWG schlägt Bildung einer Arbeitsgruppe zur Beschleunigung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Ahr vor!

Nach der Vorstellung der möglichen Standorte für große Hochwasserrückhaltebecken sehen wir als FWG im Kreis erste und dringende Handlungsmöglichkeiten insgesamt. Mithelfen zur schnellen Umsetzung soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Kreisverwaltung, der SGD und des zuständigen Ministeriums, fachkundige Ingenieure, das ortskundige Ing. Büro Becker und Vertreter der Politik. Je nach Bearbeitungsstand werden die Kommunen dazu geladen.

Von den großräumigen Hochwasserrückhaltebecken sollten, zur Beschleunigung der Umsetzung, vier Standorte priorisiert werden. Gedacht ist dabei an den Trierbach (7,6 Mill. m³ Beckeninhalt), den Ahbach, den Kesselinger Bach und den Liersbach.

Bei diesen Standorten sind gute topographische Voraussetzungen gegeben. Eigentumsmäßig könnte es sogar sein, dass im Rahmen von „Obere Ahr“ der Kreis bereits Eigentümer ist. Generell sollte man mit den Eigentümern, außer für die Bauwerke, keine Kaufverträge abschließen, sondern Nutzungsvereinbarungen. Im Rhein-Hunsrück Kreis wird dies auch so gehandhabt. Zum Thema Naturschutz hat die FWG eine klare Einstellung: „Menschenleben gehen vor Naturschutz“.

Ein weiteres Projekt ist die unmittelbare Herstellung von Retentionsräumen, wie von der FWG bereits am 19.03.2022 vorgeschlagen. Wir hatten damals angeregt insgesamt 26 Maßnahmen im Bereich der Einmündungen der Seitenzuflüsse zur Ahr auszubauen. Der Aufwand ist nicht groß, es geht hier um reine Erdbewegungen im Ablaufbereich mit Sicherung der dabei entstehenden Böschungen.

Rückhalte- sowie weitere Hochwasserschutzmaßnahmen aus den vorliegenden Konzepten der 5 Ing. Büros sollten ebenfalls, in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune, ohne großartige Bürokratie und Behördenbeteiligung, schnellstens in 2024 durchgeführt werden.

Ein weiteres Themenfeld betrifft die Einzugsgebietbereiche mit Landwirtschaft, Forst und Weinbau. Auf der Grundlage der durchgeführten Workshops und teilweise auch in Arbeitsgruppen, sollten die Kommunen von der Kreisverwaltung zum schnellen Handeln und Umsetzen von Maßnahmen dort aufgefordert werden.

Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass bereits in 2024 Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um einen, zumindest teilweisen, Schutz zu gewährleisten.

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