Das Land plündert den Kommunalen Finanzausgleich (FAG) zur Finanzierung der Kindergärten

FWG setzt sich für eine erheblich verbesserte Landesförderung bei den Kindergärten ein – Beratung im Kreistag am 25.10.2019

Die Auswirkung des „Kita-Zukunftsgesetzes“ sind, wie ja auch die Stellungnahme des Landkreises, sowie Presseberichte von Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund sowie Landesrechnungshof zeigen, von der Landesregierung in keinster Weise realistisch dargelegt. Den Kommunen werden erneut Aufgaben zugewiesen, ohne dass entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, sieht man einmal ab von den längst nicht ausreichenden 13,1 Mill. € für Kita-Küchen. Angeblich sollen 81 Mill. vom Land aus dem originären Landeshaushalt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Jeder weiß, dass dies eine Falschaussage ist – das Geld kommt aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die zusätzlichen Personalkosten für die Träger/Kommunen bei geschätzten 3.000 neuen Stellen (wo soll dieses Personal herkommen?) in Höhe von 70 Mill. gehen ebenfalls zu Lasten der Kommunen. Insgesamt entnimmt das Land in 2019 465 Mill. € aus dem Kommunalen Finanzausgleich!

Bei den Investitions-/Projektbezogenen Zuweisungen werden nur die Bundesmittel (14,221 Mill. €) weitergegeben. Das Land beteiligt sich mit 0 Euro! Der Landeszuschuss für Investitionen (150.000 € ) ist nicht angepasst. Mit den Neu-/Umbauten sind weitaus mehr Kosten verbunden – siehe Königsfeld. Der Zuschuss beträgt dort lediglich 11 % der Gesamtkosten.

Die FWG will mit dem Antrag erreichen, dass der Kreistag die kommunalen Spitzenverbände einschaltet bzw. beauftragt erneut mit dem Land zu verhandeln. Die Investitionszuschüsse müssen erheblich erhöht werden. Für den Kreis Ahrweiler wird das Jugendamt als Diskussionsgrundlage den aktuellsten Kindertagesstättenbedarfsplan, sowie detaillierte Aufstellungen zu Personal / Wartelisten vorlegen. Auch die Stellungnahmen des Landkreistags zu den Schreiben des Kreisjugendamtes „Umsetzung des Entwurfs in der Praxis“ werden erörtert.

Aus Sicht der FWG Kreis Ahrweiler war das „Kita-Zukunftsgesetz“ längst überfällig und hat seine positiven Seiten, die finanzielle Beteiligung muss aber endlich nach dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ abgewickelt werden.

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