Auf der Grundlage eines FWG-Antrages in 2019, der von allen Fraktionen im Kreistag mitgetragen wurde, konnten jetzt durch Beschlüsse in der Jugendhilfeausschusssitzung etliche Kommunen von den, in der Regel um 30 % erhöhten, Zuschussleistungen des Kreises profitieren. Für Neubau und Erweiterungsmaßnahmen in 6 Kommunen mit 8 Projekten zahlt der Kreis 1,8 Mill. € und damit 15 % der Gesamtkosten von 12 Mill. €. Das Land hält sich konsequent an die Verwaltungsvorschrift (VV) vom 03. September 2018 und zahlt beispielsweise für den neuen, 7-gruppigen, Kindergarten in Adenau, nur einen Zuschuss von 150000 € für eine Gruppe. In der VV heißt es, dass Bauten, welche bereits bestehende Bauten ersetzen, nicht gefördert werden. In Adenau kommt eine Gruppe neu dazu und damit nur der Regelsatz von 150000 €. Das man nach einer gewissen Zeit auch neu bauen oder sanieren muss bzw. soll, wird beim Bildungsministerium nicht berücksichtigt. Bei Erweiterungen mit einer zusätzlichen Gruppe für 15 Kinder zahlt das Land nur 15000 € für 2 Plätze und bei Provisorien nichts. Insgesamt beteiligt sich das Land nicht an Investitionen, sondern gibt nur den Betrag weiter, den es vom Bund erhält = 14,22 Mill. € (in 2019).
Auch die Aussage, dass das Land über 700 Mill. € jährlich in die Kindergärten investiert stimmt nicht, ca. 465 Mill. davon kommen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, werden also den Kommunen von der ihnen zustehenden Finanzmasse abgezogen.
Propagiert wird aber von der Landesregierung, dass man in Rheinland-Pfalz die beste Kindergartenversorgung in Deutschland hat – bezahlen müssen es zum großen Teil die Kommunen. Auf die Notwendigkeit eine Verwaltungsvorschrift an die neuen Gesetze anzupassen, kommt bei der jetzigen Landesregierung keiner. Das Land treibt die Kommunen in den Ruin.