Haushalt 2022 durch Flut geprägt

Die FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler hat in der Kreistagssitzung am 30.03.2022 dem Kreishaushalt für das Jahr 2022 einstimmig zugestimmt. „Es ist ein alles anderer als „normaler“ Haushalt. Zu sehr ist er durch die mit der Flut verbundenen Schäden geprägt, was deutlich wird, wenn man das Haushaltsvolumen 2022 (309,5 Mio. €) mit dem Volumen des Vorjahres (225 Mio. €) vergleicht“, so FWG-Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Marx in seinem Statement zum Haushalt mit der größten Dimension – aber auch mit dem größten Defizit (10,5 Mio. €) in der Geschichte des Kreises Ahrweiler. Erstmals seit dem Jahr 2014 müssen zur Finanzierung von Ausgaben im investiven Bereich im Jahr 2022 Kredite veranschlagt werden (5,9 Mio. €). „Trotz des hohen Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt ist zu Recht sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung niemand auf die Idee gekommen, etwa am Hebesatz der Kreisumlage zu drehen. Diese bleibt mit 42,15% unverändert auf dem Vorjahreswert, und das ist auch gut so“, so der FWG-Fraktionsvorsitzende, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass angesichts der gestiegenen Umlagegrundlagen das Aufkommen aus der Kreisumlage trotz des gleichbleibenden Hebesatzes um rd. 1,8 Mio. € steige. Ein kompletter Ausgleich des Fehlbetrages von 10,5 Mio. € über die Umlage wäre im Übrigen nur zu erreichen gewesen, wenn man den Hebesatz von 42,15% auf 48,4% erhöht hätte – also um 6,3 Punkte. Jeder wisse, was dies für die Kommunen im Kreis Ahrweiler bedeutet hätte: Den finanziellen Knock-out. Angesichts der aktuellen Situation verbiete es sich aus Sicht der FWG-Fraktion, über die im Haushalt 2022 veranschlagten Ansätze hinaus aus der Mitte des Kreistages Anträge für ausgabewirksame Projekte und Maßnahmen zu stellen. Daran hätten sich alle Fraktionen gehalten. Schon jetzt sei es im Übrigen sehr wahrscheinlich, dass man im Herbst des laufenden Jahres an der Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes nicht vorbeikommen werde.

Aus Sicht der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler gehe es zum einen darum, die in vielen Bereichen zerstörte Infrastruktur – auch an Einrichtungen des Kreises, insbesondere in den Schulen – möglichst bald wieder herzustellen. Aber auch darum, den anderen in der Zuständigkeit des Kreises liegenden Aufgaben weiterhin in gebotenem Maße gerecht zu werden. Aus Sicht der FWG-Fraktion wird der vorgelegte Haushalt dieser Aufgabenstellung gerecht. Kindertagesstättenförderung, Schülerbeförderung, die Bereiche „Soziales und Jugend“ alleine mit mehr als 170 Mio. €, all diese Themen der Fürsorge und Daseinsvorsorge würden im Haushalt entsprechend abgebildet.

Auch die Belange der außerhalb des Flutgebietes liegenden Kommunen müssen weiterhin angemessen berücksichtigt werden, forderte die FWG-Fraktion. Dem sei beispielsweise mit dem Kreistagsbeschluss vom 10.12.2021 zur Beteiligung des Landkreises am Aufbau eines kreisweiten Sirenennetzes in den nicht von der Flut betroffenen Kommunen Rechnung getragen worden. Der damit verbundene Haushaltsansatz in Höhe von rd. 2,1 Mio. € sei im Haushalt 2022 veranschlagt. Für den Aufbau des neuen Sirenenwarnnetzes im Flutgebiet wurde darüber hinaus ein durch ein Bundesförderprogramm zu 100% gegenfinanzierter Ansatz von 2,0 Mio. € veranschlagt.

Und trotz der prekären Haushaltslage mit einem Rekord-Fehlbetrag von 10,5 Mio. € brenne auch im Bereich der „freiwilligen Leistungen“ ein Licht – auch wenn es in der Relation zum Gesamt-Haushalt nur ein „Kerzenleuchten“ sei, so der Sprecher der FWG-Fraktion. Denn auch in dieser schwierigen Haushaltslage würden das Vereinsförderungsprogramm mit 150.000 € und das Förderungsprogramm „ländlicher Raum“ mit 90.000 € aufrecht erhalten. Die FWG-Fraktion trage diese freiwilligen Förder-Programme auch – oder gerade – in dieser schweren Zeit mit. Es sei zu hoffen, dass auch die ADD dies im Rahmen der Haushaltsgenehmigung tun werde.

Positiv äußerte sich die FWG-Fraktion auch zu dem erstmaligen Ansatz in Höhe von 30.000 € für die Bezuschussung von privaten Maßnahmen zum Klimaschutz auf der Basis einer in der Kreistagssitzung ebenfalls beschlossenen Förderrichtlinie.

Mit Blick auf den von der Kreisverwaltung geltend gemachten zusätzlichen Stellenbedarf von insgesamt rund 70 Stellen (Verwaltung und Eigenbetriebe) sei fraktionsübergreifend vereinbart worden, den coronabedingt und flutbedingt dargestellten Stellenmehrbedarf mit sogenannten „KW-Vermerken“ zu versehen. Nicht mit kurzfristig angelegten KW-Vermerken, aber in jedem Fall perspektivisch endend. Das sei nicht zuletzt auch ein wichtiges Signal für die Kommunen im Kreis Ahrweiler, die dies mit der Kreisumlage finanzieren müssen – aber gleichzeitig auch erkennen können, dass die Stellenausstattung in der Kreisverwaltung nicht ausufert, sondern bedarfsgerecht erfolgt.

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