Seit 12.06.2023 können Förderanträge eingereicht werden
Für das vom Kreistag Ahrweiler auf Vorschlag der FWG-Kreistagsfraktion beschlossene Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung für Wohngebäude“ können ab 12. Juni 2023 Fördermittel beantragt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 50% der Investitionskosten, maximal 2.000 € pro Grundstück. Dies hat die Kreisverwaltung Ahrweiler jetzt mitgeteilt.
Die FWG-Fraktion hatte im Rahmen der Diskussionen zum Thema „Klimaschutz“ in den Kreisgremien die Schaffung eines Förderprogramms „Dach- und Fassadenbegrünung auf Wohnimmobilien“ vorgeschlagen. Der Kreistag hatte dem FWG-Vorschlag zugestimmt und am 11.03.2023 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 hierfür Fördermittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.
Durch eine Dach- und Fassadenbegrünung kann nach Auffassung der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler insbesondere bei längeren Hitzeperioden ohne Abkühlungsphasen, wie sie beispielsweise im Jahr 2022 über viele Monate festzustellen waren, die Aufheizung der Wohnbereiche eingedämmt werden. Mit einer aktiven Förderung von Begrünungsmaßnahmen bei Dächern können ökologisch wertvolle Grünflächen auf Haus- und Garagendächern angelegt und damit ein Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur Förderung von Biodiversität geleistet werden, so FWG-Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Marx. Mit begrünten Dächern lassen sich neben der klassischen Schutzfunktion viele positive Effekte erzielen: Sie fördern den Erhalt der Artenvielfalt, binden Feinstäube, schützen die Bewohner effektiv vor Lärm, binden und verdunsten Regenwasser und dienen dem Klimaschutz, indem CO2 gebunden und durch die Dämmwirkung Energie gespart wird.
Die FWG-Kreistagsfraktion begrüßt, dass das auf ihren Vorschlag vom Kreistag beschlossene Förderprogramm jetzt umgesetzt und der Weg für entsprechende Antragsverfahren freigemacht wird.