Aussage Bundesrechnungshof: „Die Integrationspauschale müssen die Länder in vollem Umfange für Zwecke der Flüchtlingsintegration einsetzen!“

Anfrage der FWG Kreis Ahrweiler

Der Bundesrechnungshof hat auf Grund einer Anfrage der FWG Kreis Ahrweiler eindeutig festgestellt, dass die sogenannte „Integrationspauschale“ des Bundes an die Länder, von den Ländern in vollem Umfang für Zwecke der Flüchtlingsintegration eingesetzt werden soll. Das Land Rheinland – Pfalz erhielt von 2016-2018 jährlich 96 Mill. € und damit insgesamt 288 Mill. €. Davon wurden im Jahr 2016 96 Mill. € an die Kommunen weitergeleitet. Ein weitere Zahlung von 44 Mill. € , es ist nicht bekannt ob diese Mittel aus der Integrationspauschale kommen, wurde ebenfalls in 2016 gezahlt. Der restliche Betrag von 192 Mill. € bzw. evt. nur 148 Mill. € hat das Land zur Finanzierung seiner eigenen Integrationskosten und somit größtenteils zu Unrecht einbehalten. Etwas später kam dann die Erklärung seitens der Landesregierung, dass man dieses Geld ja auch für die notwendige Einstellung von Lehrern und Polizisten braucht. Das wäre zweckentfremdet und zudem ist auch in diesem Bereich bis heute nichts passiert.

Die vom Bund für 2018 gewährten Umsatzsteueranteile von ca. 4 Mrd. € sind originäre Einnahmen der Länder, so der Bundesrechnungshof. Das Land Rheinland-Pfalz hat auch hier von 49,4 Mill. € nur 10,8 Mill. € an die Kommunen weitergegeben. Die FWG hat daher diesen Vorgang zur Überprüfung zuständigkeitshalber an den Landesrechnungshof weitergeleitet.

Weiterführende Informationen:

Menü schließen