Der Naturschutz wurde mit Steinen getreten und der Hochwasserschutz wird vernachlässigt!

Leserbrief zu „Renaturierung beendet – Kritik bleibt“

 

Alle beteiligten Behörden loben die durchgeführte angebliche Renaturierungsmaßnahme in einem Kerbtal des Unkelbaches. Es ist schon erstaunlich wie in einer Stadt, in der die Grünen doch einigermaßen mobil sind, eine Maßnahme durchgeführt wird, die mit Naturschutz bzw. -erhaltung nicht das Geringste zu tun hat. Dieser Schildbürgerstreich in Sachen Natur müsste normalerweise im nächsten Schwarzbuch bezüglich Verschwendung von Steuergeldern auftauchen. Ich begründe dies wie folgt:

  1. Weshalb sind diese Schäden an den Böschungen entstanden? – auf Grund fehlender bzw. mangelhafter Unterhaltung der Stadt – das wird dann durch die Förderung „behoben“.
  2. Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen. Im Unkelbach wurden auf ca. 300 m insgesamt ca. 1500 to Steinmaterial eingebaut – das sind 5 to/lfdm. Das ist eine natur- und gewässerfachliche Vergewaltigung des Gewässers und nicht vereinbar mit den Förderrichtlinien der „Aktion Blau“. Zunächst hatte die SGD Nord die geplante Anhebung des Bachlaufs als eine „wasserwirtschaftlich notwendige Unterhaltungsmaßnahme“ nach der Förderrichtlinie 2.5 bezeichnet. Dann wurde plötzlich auf „Renaturierung“ umgeschwenkt.
  3. Korrekt ist, dass die Bachsohle auf Teilbereichen verbreitert wurde, das Gefälle etwas verringert und die Erosion dadurch auch teilweise gestoppt wird. Diese Verbreiterung wird, bedingt durch die örtlichen Verhältnisse, ca. 80 m vor der Fußgängerbrücke abrupt beendet. Dadurch wird dort bei Hochwasser ein Rückstau entstehen, der automatisch zu neuen Erosionen führt.
  4. Nicht beachtet wird, dass durch die Maßnahme auf ca. 300 m, der weitere Verlauf des Unkelbaches, ebenfalls entlang der Bebauung, eine erhebliche Belastung erfährt. In diesem Abschnitt, wo keinerlei Unterhaltungsmaßnahmen seitens der Stadt durchgeführt wurden, werden die vorhandenen Erosionen zunehmen – das stört aber offensichtlich von den Behörden niemand und die dadurch betroffenen Grundstückeigentümer sind Bürger Zweiter Klasse.
  5. Das vor der Maßnahme vorhandene Ökosystem wurde total zerstört und wird sich nur teilweise regenerieren.
  6. Normalerweise unterliegen solche Maßnahmen einer Überprüfung des Verschlechterungsverbotes – das wurde hier nicht durchgeführt.

Die Stadt Remagen hätte besser die dringend notwendigen Schutzmaßnahmen nach dem Hochwasser 2016, oberhalb von Unkelbach, angehen sollen – nach 6 Jahren ist noch nichts umgesetzt.

 

Jochen Seifert, Kempenich

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