Ganz im Sinne der Kreis-FWG wurden im Kreistag letztendlich die Beschlüsse zur Neufestsetzung der Abfallgebühren gefasst. Bereits Ende Juni hatte die FWG einen Antrag zu Vergünstigungen von Pflegebedürftigen in Form von einer kostenlosen Volumenerweiterung gestellt.
Leider wurde unser Antrag, wegen den geltenden Vorschriften in RLP mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, auf der Grundlage eines Gutachtens, abgelehnt. In anderen Bundesländern, wie Bayern, sind die Aussagen im KAG „freundlicher“ – da geht so manches.
Mit den Aussagen des Gutachtens und der Begründung zur Ablehnung unseres Ansinnens, sind wir nach wie vor nicht einverstanden. Die Antwort auf unsere diesbezügliche Eingabe steht momentan noch aus. In diesem Zusammenhang hatten wir weiterhin vorgeschlagen, dass die Gesamtsituation nach dem ersten Jahr Praxis überprüft und neu beurteilt wird, um ggf. doch Verbesserungen für die Pflegebedürftigen zu erreichen. Aber auch allgemein gibt es aus unserer Sicht Unwägbarkeiten und vielleicht Ungerechtigkeiten im System und im Einzelfall. Deshalb begrüßen wir den 2. Punkt im Beschlussvorschlag mit dem Auftrag an die Verwaltung nach einem Jahr, also in 2019, das gesamte System zu überprüfen, um dann ggf. zu korrigieren oder gegenzusteuern, dies wurde im Sinne der FWG ins Protokoll aufgenommen. Möglicherweise kann dann auch über eine Erstattung für die Pflegebedürftigen nicht nur nachgedacht, sondern hoffentlich auch in einer abrechnungstechnisch, dem Ministerium gegenüber, sicheren Variante, eine Vergünstigung erreicht werden.
Wir sehen in diesem Zusammenhang, neben der Pflegetonne, auch die Bereiche Gastronomie, Mietwohnungen, Gewerbe und die Abfuhr aus schlecht erschlossenen Orts-/Stadtgebieten auf dem Prüfstand.
Generell wichtig ist für uns, dass eine optimale Aufklärung der Bürger vorgenommen wird. Viele Äußerungen entsprechen überhaupt nicht der Sachlage – daher muss es unser Ziel sein, durch Informationen die Betroffenen ausreichend aufzuklären.
Zusammenfassend können wir aus Sicht der FWG dem AWB ein Kompliment aussprechen für die Arbeit in den letzten Jahren, was sich ja auch in der stabilen Beitragsituation ausdrückt, aber auch für die detaillierten Berechnungen von Varianten für die einzelnen Gebührenarten. Unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben gibt es im Beschlussstadium keine Alternative zu den neuen Gebührenfestsetzungen.