Die Landesregierung steht nicht nur auf der Bremse bei der Förderung, es kassiert auch kräftig ab!

Leserbrief zu Artikel der Rhein Zeitung vom 30.04.2024 „CDU: Land steht bei Feuerwehren auf der Bremse“

 

Die Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens ist eine Daueraufgabe des Landes. Sie ist ein mittelbarer Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Das Förderprogramm ist so auszurichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabenträgern gewährleistet werden. Das dies nicht der Fall ist, wurde in dem Artikel deutlich beschrieben und muss nicht kommentiert werden.

Was aber nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass sich das Land aus der Feuerschutzsteuer, die der Bund an die Länder verteilt, selbst bedient und einen Teil seiner Personalkosten damit abdeckt. Aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer erhalten die kommunalen Aufgabenträger für den Brandschutz nach § 26 LFAG und § 34 Abs. 3 LBKG Zuweisungen zur Förderung des Brandschutzes. 2024 erhält RLP 30,8 Mill. € aus der Feuerschutzsteuer vom Bund. Die Förderung von Investitionen des Landes für den Brandschutz der Kommunen, mit Baumaßnahmen und Anschaffungen, liegt 2024 bei 16,4 Mill. €. Damit werden 14,4 Mill. € widerrechtlich für Personalkosten genutzt. Weshalb prüft der Rechnungshof diese eklatante Unterversorgung der Kommunen nicht und sorgt dafür, dass sie das Geld erhalten, was ihnen zusteht.

 

Jochen Seifert, Kreisvorsitzender der FWG Kreis Ahrweiler

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