Fehlinformationen des Landes zum Kommunalen Finanzausgleich! Oder Das Land stiehlt sich nach wie vor aus seiner Verantwortung!

Leider sind Leserbriefe die einzige Möglichkeit um Themen der Landes- und Kommunalpolitik zu kommentieren. „Leider“ deswegen, weil man die Landesregierung in ihrer Ignoranz ansonsten kaum auf ihre Fehlleistungen hinweisen kann. Die Fehlinformationen der Minister Lewentz und Kühl bezüglich der horrenden Zuwendungen an die Kommunen in den nächsten 3 Jahren entbehren nicht nur jeder Grundlage, denn die erwartenden Millionen € kommen automatisch durch die Konjunktur und vor allen Dingen durch die ständig vom Land und von dem Anhängsel ADD geforderten Erhöhungen der Realsteuern. Es ist alles Lug und Trug, was verbreitet wird. Dies wird u.a. auch bestätigt von dem jüngsten Kreisfinanzbericht 2014. Es sind faktisch nur 50 Millionen € die 2014 den Kommunen zusätzlich zukommen. Wenn man seitens der Landesregierung von einer „erheblichen“ Entlastung der Städte und Kreis spricht oder von „enormen“ Zusatzleistungen an die Kommunen, dann wird dies widerlegt durch die tatsächlichen Finanzierungssalden, Kassenkredite und Gesamtverschuldung im Vergleich der Bundesländer.

An den maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen für das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 14.02.2012 hat sich dem Grunde nach nichts geändert, so die Aussage im Kreisfinanzbericht. Die Finanzsituation hat sich weiter verschlechtert. Der Beitrag des Landes muss um ein vielfaches erhöht werden. Dies wird auch als Ergebnis bei den neuen Klagen so gesehen werden, da bin ich mir absolut sicher. Der Landkreis Südliche Weinstraße hat beantragt festzustellen, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs vom 08.10.2013 unvereinbar und nichtig ist. Für das Land ist die Zurückhaltung der Zuwendungen ein Gewinn, hat man doch durch die zeitliche Komponente über mindestens 3 Jahre Geld kassiert, was einem nicht zusteht und damit dann den eigenen Haushalt saniert.

Ein Teil dieser Lug- und Truggeschichte und zwar gravierend betrifft die Kindergartensituation. Bei den Betriebskosten hat das Land sich sozusagen zurückgezogen. Der eigene Beitrag liegt nur noch bei ca. 10 %. Leidtragende sind die Träger der Einrichtungen, die beteiligten Kommunen und die Kreise. Obendrein hat das Land über eine Milliarde Euro von 2008-2012 dem Kommunalen Finanzausgleich entzogen!

Bei den bisherigen Investitionen zum U 3 – Ausbau läuft die finanzielle Beteiligung des Landes auf Sparflamme. Bei einem Volumen von 357 Mill. € (für ca. 19000 Plätze) hat das Land sich lediglich mit 35 Mill. € beteiligt. Es fordert aber ständig eine Erhöhung der Auslastungsquote. Vom Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, der bezahlt) hat man wohl in Mainz nichts gehört. Die Kinderbetreuungsfinanzierung sieht vor, dass der Abschluss der Investitionen für U-3 Plätze bis zum 31.12.2017 und die Abrechnung bis 31.08.2018 erfolgen muss. Der Zeitpunkt der Zahlung der Zuwendungen hingegen ist definitiv nicht festgelegt. Damit müssen die Träger der Einrichtungen vorfinanzieren, oder erhalten keine Genehmigung zum Bau. Das zieht wiederum Klagen von Eltern nach sich, weil der vom Land festgesetzte Rechtsanspruch nicht eingehalten werden kann. Leider, ich wiederhole mich da, könnte man zu der Vorgehensweise der Landesregierung seitenweise schreiben, ich belasse es dabei.

Jochen Seifert, Kempenich – Fraktionssprecher der FWG VG Brohltal

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