KREIS AHRWEILER. Im Planfeststellungsbeschluss zur Flurbereinigung Walporzheim ist ein Bauzeitfenster für den Abriss der Trockenmauern, zum Zwecke der Sanierung, vom 15.07. – 15.09. des jeweiligen Jahres festgeschrieben. Im ursprünglichen Plan, so erinnert sich der Vorsitzende der Kreis – FWG, Hans Boes, der durch den Bauern- und Winzerverband am Fortgang des Verfahrens beteiligt war, war die Frist noch bis zum 15.10. vorgesehen. Die Sanierungen an den abgerissenen Mauern dürfen dann das ganze Jahr über durchgeführt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Teilnehmergemeinschaft bis zum 15.09. ca. 500 m³ Mauern abreißen muss, damit dann bis zum 15.07.2015 saniert werden kann. Die Frist wurde zwischenzeitlich bis zum 01.10.2014 verlängert.
In der Praxis ist dies nicht durchführbar, insbesondere unter dem Aspekt, dass diese Arbeiten seit Mitte September parallel zu der Traubenlese durchgeführt werden müssen. Deshalb und auch weil man den Winzern entgegen kommen wollte, wurden die Mauern nicht komplett abgerissen – teilweise stehen noch Treppen und auch auf die erste Zeile der noch nicht gelesenen Rebstöcke wurde Rücksicht genommen. Mit dieser Vorgehensweise hätte man die Frist 01.10. einhalten können. Nun kommt aber die SGD mit ihrem Mitarbeiter Wolfgang Dorn ins Spiel. Nach heutiger Mitteilung des TG-Vorsitzenden Willi Beu wurde eine angedachte Fristverlängerung bis zum 15.10. aus unerfindlichen Gründen nicht verlängert und nunmehr sollen alle abgerissenen Mauer komplett entsorgt werden, da ansonsten keine Mauer saniert werden dürfte. Dies bedeutet wiederum in der Praxis, dass etwa die Hälfte der in 2015 zu sanierenden Mauern bis zum 15.07.2015 nicht gebaut werden darf. Damit ist die Verkehrssicherheit des Weinlehrpfades, so der Fraktionsvorsitzende der Kreis – FWG und Bauingenieur Jochen Seifert, weder für Fahrzeuge, noch für Winzer und Wanderer gewährleistet. Der Weg muss folgerichtig gesperrt werden.
Ein Beispiel für das Verhalten des Landespflegers der SGD ist dann auch die Weigerung überhaupt an einem Ortstermin teilzunehmen. Diese Arroganz setzt sich fort in der Missachtung der Festsetzungen der Planfeststellung, wo nach den Worten von Hans Boes steht, dass Mauereinbrüche, die jetzt schon nicht mehr die Funktion einer Trockenmauer haben, ganzjährig saniert werden können. Weiterhin wird seitens des Sachbearbeiters bei der SGD der § 45 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) vollkommen missachtet, denn danach gibt es u.a. Ausnahmen von der Verboten bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
In keinster Weise wird die Tatsache berücksichtigt, dass im Umfeld der abzureißenden Mauern kilometerlange Ausweichquartiere für Eidechsen bereit stehen – in Baden-Württemberg läuft dies anders, dort dürfen Mauern bei vergleichbaren Strukturen im Umfeld bis Mitte Oktober abgerissen werden und von Hand sowieso. Dies alles sind offensichtlich keine Argumente für diese praxisferne Betrachtung. Die Kreis-FWG betont ausdrücklich, dass der Artenschutz in jeder Hinsicht beachtet werden muss. Ein besonderes Anliegen der FWG, so Fraktionssprecher Jochen Seifert, ist die Unterstützung der betroffenen Winzer bei der Sanierung der privaten Mauern. Leider lassen solche Verhaltensweisen daran zweifeln, dass diese Maßnahmen im Interesse der Winzer durchgeführt werden können. Zur Klärung wird die FWG das zuständige Ministerium mit Ministerin und Staatssekretär einschalten.