In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2021 wurde nach Vorschlag der FWG-Fraktion beschlossen, dass künftig Neuanschaffungen und Sanierungen des Außengeländes von Kindertagesstätten mit bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten, maximal mit bis zu 50000 € gefördert werden. Die Förderungsrichtlinien wurden entsprechend geändert. In der gleichen Sitzung wurde auch die Förderhöhe von Investitionsvorhaben, unter Berück- sichtigung der Steigerung des Baukostenindexes, auf einen Sockelbetrag von 134800 € angehoben.
Auf der Grundlage eines FWG-Antrages vom 23.05.2019, der von allen Fraktionen im Kreistag Ahrweiler mitgetragen wurde, wurden die Kreiszuschüsse zum Neubau von Gruppen in den Kindestagesstätten, ab 2020, bereits um 30 % erhöht. Damit zahlt der Kreis Ahrweiler als erster Kreis in RLP ca. 15 % der Gesamtkosten. Die nunmehr vom VG Koblenz in dem Urteil vom 14.05.2021 geforderten mindestens 40 % der erstattungsfähigen Kosten, werden, auf Grund der Berufung des betreffenden Landkreises, vom OVG behandelt. Den Kreis Ahrweiler wird es daher finanziell längst nicht so treffen wie die anderen Landkreise in RLP, weil er bereits vor 2 Jahren vorausschauend seine Zuschüsse erhöht hat.
Im gleichen Antrag schlug die FWG vor, die Auswirkungen des „Kita-Zukunftsgesetzes“ RLP, bezogen auf den Kreis Ahrweiler, zu ermitteln. Die Antworten wurden in der Sitzung am 29.11.2021 vorgestellt. Positiv ist festzustellen, dass im Kreis lediglich für 6 % der Plätze ein Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung aktuell noch nicht umgesetzt werden kann. Selbstverständlich ist auch die Verbesserung der Arbeitssituation für die Eltern mit dem 7 – Stunden – Angebot und auch die Freistellung für Leitungsaufgaben und Anleitung von Auszubildenden positiv. Dies kann aber nur funktionieren, wenn Fachpersonal da ist!
Negativ ist jedoch, dass zum Umsetzungstermin des Kita-Zukunftsgesetzes am 01.07.2021 noch keine Rahmenvereinbarung mit Kirchen und sonstigen freien Trägern abgeschlossen wurde. Die Finanzierung hängt somit in der Luft. Ebenso wie die zusätzlichen Kosten für das Angebot über Mittag für alle Kinder. Die dadurch notwendigen baulichen Maßnahmen müssen „normalerweise“ von demjenigen übernommen werden, der das Gesetz eingeführt hat. Das nennt sich dann Konnexitätsprinzip. Das klappt in der Regel bei allen Bundesländern, nur in Rheinland-Pfalz nicht. Aus Sicht der FWG hat die Kreisverwaltung zur Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes, alles was möglich war, sehr gut umgesetzt.