FWG-Fraktion im Kreis Ahrweiler befürchtet erhebliche Mehrkosten für den Kreis beim Thema Unterhaltsvorschuss

Bund und Länder haben im Oktober 2016 ein Gesetz, damals zur Ausführung am 01.01.2017, mit dem Verschieben der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahren und dazu die Aufhebung der Bezugsdauergrenze von 72 Monaten, was sachlich durchaus nachzuvollziehen ist, allerdings ohne die finanziellen Rahmenbedingungen festzulegen, beschlossen. Nachdem die kommunalen Spitzen, wegen den drohenden Mehrbelastungen der Landkreise, ihr Veto eingelegt hatten, verzögerte sich die Umsetzung.
Die soll nunmehr zum 01.07.2017 erfolgen. Wie bereits von FWG-Fraktionssprecher Jochen Seifert bei den Haushaltsberatungen dargelegt, werden, wegen der nach wie vor ungeklärten Kostentragung, erhebliche Mehrkosten auf den Kreis Ahrweiler zukommen. Nach neuesten Mitteilungen in den Medien rechnet Rheinland-Pfalz mit ca. 40 % mehr Ausgaben. Und wie man die Landesregierung kennt, werden diese Mehrkosten dann den Kommunen „überlassen“. Das wird aber dazu führen, dass im Rechnungsjahr 2017 für den Kreis Ahrweiler bereits höhere Kosten für Personal- und Sachaufwendungen anfallen und das jetzige Defizit von ca. 450.000,- € sich sozusagen verdoppelt.

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