Höhere Fördersätze für kommunalen Straßen- und Radwegebau nach Antrag der CDU/FWG im Kreistag

Höhere Fördersätze für kommunalen Straßen- und Radwegebau nach Antrag der CDU/FWG im Kreistag

Zu den Haushaltsberatungen 2018 hatten CDU und FWG im Kreistag, auf Grund des, nach neuer Zustandserfassung und –bewertung (ZEB), deutlich schlechteren Zustands der Kreisstraßen, vom Land einen bis zu 10 % erhöhten Förderzuschlag gefordert. Dieser erhöhte Satz wurde bis zum 31.12.2014 gewährt. Dieser Antrag wurde im Kreistag einstimmig beschlossen und Landrat Dr. Pföhler wurde gebeten, über den Landkreistag auf eine Änderung der Förder­bestimmungen gemäß dem Landesfinanzausgleichsgesetz i.V.m. Landesverkehrs­finanzierungsgesetz hinzuwirken.

In einer Pressemitteilung Anfang Februar verkündet nunmehr der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Wissing, das die Fördersätze für kommunale Infrastrukturmaßnahmen erhöht werden. Dies gilt für den Bau von Radwegen, den Ausbau von Straßen auf der freien Strecke und für die Sanierung von Brücken und Stützmauern. In der Begründung wird unsere Darstellung des Sachverhalts im Großen und Ganzen mitgetragen. Leider nicht dabei ist die von den zwei Fraktionen vorgeschlagene höhere Förderung für Erhaltungsmaßnahmen, die einen weiteren wichtigen Bestandteil zur Substanzsicherung der Straßeninfrastruktur darstellen. Hierunter fallen Maßnahmen wie insbesondere die Erneuerung der Fahrbahndecke, durch die die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer erhöht und der Gebrauchswert der Straße erhalten wird.

Diese im im Verhältnis zu einem Straßenausbau kostengünstigeren Maßnahmen, wie z. B. die Fahrbahnsanierung durch die Erneuerung der Deckschicht auf der ganzen Fahrbahnbreite, werden vom Land jedoch nicht gefördert, da es sich hierbei nicht um einen Bestandsausbau handelt, dessen Ausmaß deutlich über das Ausmaß einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgeht.

Derartige Fahrbahnsanierungen sind jedoch je nach Schadensbild und Gesamtzustand der Kreisstraße (z. B. Schäden in Form von Unebenheiten und Spurrillen, mangelnde Griffigkeit) als technisch sinnvolle Lösung zur Schadensbehebung geeignet.

Zudem würden bei einem Verzicht auf solche Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche Mehrkosten entstehen, die es zu vermeiden gilt. Vor diesem Hintergrund sollten auch derartige Instandsetzungsmaßnahmen durch eine Förderung des Landes unterstützt werden.

Wir haben daher die Verwaltung gebeten diese ergänzende Forderung nochmals über den Landkreistag einzureichen.

Menü schließen