Presseartikel zum Thema: „Hat das Land die Ahrufer ausreichend gesäubert?“
Die Freien Wähler im Landtag haben in einer Kleinen Anfrage an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität nachgefragt ob das Land die Unterhaltungspflicht für den rheinland-pfälzischen Teil der Ahr hat. Das zuständige Ministerium hat daraufhin fälschlicherweise mit „Nein“ geantwortet. Man bezog sich dabei auf das Landeswassergesetz (§ 35). Man vergaß aber wissentlich, dass das Land durch eine Landesverordnung von 1983 festgelegt hat, dass die zur Unterhaltung erforderlichen Maßnahmen, wegen ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung und darunter fällt auch die Ahr in RLP, vom Land, mit Kostenbeteiligung des Kreises von einem Drittel der Personal- und Sachkosten, durchgeführt werden. Von 2016 (nach dem damaligen Hochwasser) bis 2020 hat der Kreis nachweislich im Schnitt jährlich 4200 € (1/3) dem Land erstattet. Das Land hat also, fast in jedem Jahr gleichmäßig, ca. 12600 € für Unterhaltungsarbeiten aufgewendet. In der Antwort zur kleinen Anfrage teilt das Ministerium mit, dass man ab 2016 hauptsächlich Maßnahmen durchgeführt hat, um Bäume aus dem Abflussbereich der Ahr zu entfernen. Diese Aussage stimmt definitiv nur zum kleinen Teil. Vielleicht hat man den einen oder anderen in der Ahr hängenden Baum entfernt, mit Sicherheit hat das Land keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation durchgeführt. Dies belegen eindeutig Bilder von 2018/2020 aus den Bereichen der Ahr, in denen der Kreis Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Projekte „Obere Ahr“ und „ Blau Plus“ umgesetzt hat. Die FWG Kreis Ahrweiler war bei mehreren Projekten mit beteiligt – u.a. Kreuzberg/Antweiler. Dabei wurden Bäume entfernt, die das Land angeblich bereits beseitigt hatte! Ein deutliches Beispiel dafür ist auf den beigefügten Fotos von Antweiler zu erkennen. Bei einer ordnungsgemäßen Unterhaltung hätte man feststellen müssen, dass der Durchfluss der Ahrbrücke stark durch die Bäume beeinflusst war. Der Kreis Ahrweiler hat durch seine Projekte zumindest einen kleinenTeil zur Verbesserung des Hochwasserabflusses beigetragen. Die Landesregierung hat dies versäumt und trägt somit eine Mitschuld an der Katastrophe, deren Dimension in erster Linie von den Staus vor den Brücken bestimmt wurde. Die angeblich im Rahmen der Landes-Unterhaltung entfernten Bäume versperrten den Durchfluss an den Brücken und sorgten für Rückstau, unter anderem in Altenburg und Rech.