Totale Missachtung eines KuA-Beschlusses

Leserbrief zu RZ-Bericht „ SolAHRtal-Initiative hofft auf mehr Rückenwind “

 

In dem KuA – Beschluss vom 13.09.2021 zum Antrag der FWG steht: „Im weiteren Verlauf soll die Energieagentur prüfen, ob und wie externe Institute oder Fachbüros in die Projektgruppe integriert werden können. Auf Basis dieser Ergebnisse werden die konkrete Projektorganisation sowie der genaue Projektauftrag dem KUA erneut zur Entscheidung vorgelegt“.

Nach diesem Beschluss wurde vorgegangen und mit Beteiligung der Energieagentur (zeitweise), der Kreisverwaltung (zeitweise), sowie mit ca. 45 Personen aus den verschiedensten Interessengruppen (u.a. Hochschulen/Institute/Vereine) ein qualitativ hochwertiger und in Deutschland einmaliger Projektvorschlag erarbeitet – ehrenamtlich!

Die Politik im Kreis wurde ständig über den Stand durch Protokolle / Niederschriften an die Fraktionssprecher informiert.

Nach Aussagen der Landesregierung ist die finanzielle Unterstützung des Projekts nicht aus dem Wiederaufbaufond zu realisieren. Das würden das Bundesgesetz zum Wiederaufbau bzw. weitere Bundes- und Landes- VO und VV nicht hergeben. Leider hat der Bund bei seinem Gesetz den Klimaschutz und die erneuerbaren Energien nicht miteinbezogen, sondern hat praktisch ein vorhandenes Gesetz aus dem Jahr 2013 zum Elbehochwasser inhaltlich übernommen. Die Finanzierung des von allen Seiten gewollten Projektes „Aus Ahrtal wird SolAHRtal“ ist damit nicht gesichert.

Fast allen Beteiligten ist klar, dass die Umsetzung eines solchen Konzepts nur mit Beteiligung von Instituten/Hochschulen/Ing. Büros erfolgen kann. Es reicht keineswegs aus dieses Projekt über eine „Projektgruppe Energiewende“, wie von der Kreisverwaltung vorgesehen, anzugehen. Die „Projektgruppe Energiewende“ wurde, wie Rainer Doemen als beteiligtes Arbeitskreismitglied richtig sagt, unter Verschiedenes und dabei ohne Darlegung der detaillierten Aufgaben im Arbeitskreis für Umwelt-, Klima- und Naturschutz gegründet. Projektgruppen gründet man nicht in einem Arbeitskreis, man schlägt dort etwas vor, was dann im KuA abgesegnet wird. Soweit die Vorgehensweise der Landrätin. Die totale Missachtung der Landrätin auf Gesprächsangebote, die unsererseits mehrfach gestellt wurden, zeigt, dass man seitens der Kreisverwaltung das Ziel „Energiebewusstes Bauen und Nutzung regenerativer Energien“ wohl nicht im Sinne des o.a. Beschlusses verfolgt.

Die FWG Kreis Ahrweiler hat daher folgerichtig für die nächste KuA-Sitzung am 12.09.2022 drei Anträge gestellt um das Thema entsprechend der Beschlussfassung voran zu bringen. In der Sitzung soll der Projektvorschlag vorgestellt und beschlossen werden. Weiterhin wird, in Anlehnung an den Kreis Cochem-Zell, das dort integrierte Projekt „Virtuelles Kraftwerk“ angesprochen. Das gesetzte Ziel in Richtung 100 % regenerative Energien kann nur gelingen, wenn der Kreis den erarbeiteten Projektvorschlag umsetzt und die Finanzierung durch Gespräche mit Bund und Land sichert. Was sind denn 10 Millionen Euro (vorläufige Schätzung) im Verhältnis zu 15 Milliarden Euro, die das Land für den Wiederaufbau zur Verfügung hat.

 

Jochen Seifert, Vorsitzender der FWK Kreis Ahrweiler

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