Übernahme der Aufgabe des überörtlichen Hochwasserschutzes im Bereich der Ahr durch den Kreis

Die FWG-Fraktion unterstützt grundsätzlich den Antrag der SPD. Einvernehmlich wurde dazu dem Verwaltungsvorschlag zur erneuten Erörterung mit den Bürgermeistern/-innen und zur Abklärung rechtlicher Fragen zugestimmt. Dabei wird sich herausstellen, dass der Kreis nicht die generelle Führung übernehmen kann. Der Kreis kann nicht zuständig sein für die Bauleitplanung, die Starkregenvorsorge, die Flächenbewirtschaftung, die Ausgestaltung von Brücken, um nur einige Themen zu nennen. Das ist und bleibt Sache der jeweiligen Kommune. Die Starkregenvorsorge betrifft u.a. Wegebaumaßnahmen die von den Kommunen ausgeführt werden müssen. Auch die Flächenbewirtschaftung im landwirtschaftlichen Bereich, sowie im Weinbau (Querterrassen) ist in Verbindung mit der Starkregenvorsorge zu sehen. Genauso die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung durch die jeweilig zuständige Kommune – meistens die Verbandsgemeinden oder die Städte.

Deshalb sind wir bei der FWG sicher, dass das Thema Hochwasserschutz generell nur von einem Gewässerzweckverband bearbeitet werden kann.

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