Ungleichbehandlung der Grundschüler durch das Land

Während die Ganztagsschulen landesweit für die Eltern kostenfrei sind, ist beispielsweise die Nachmittagsbetreuung als betreuende Grundschule kostenpflichtig. Nach einer Anfrage der CDU im Landtag betrifft dies mehr als die Hälfte der ca. 4300 Kinder in Grundschulen im Kreis. Diese Ungleichbehandlung durch die Landesregierung müsste, auch im Hinblick auf den für 2025 vorgesehenen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung durch den Bund, dringend abgeändert und beitragsfrei gestellt werden. Diese Ungleichsbehandlung zieht sich ja nach unten weiter. So hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unlängst die Elternbeiträge für die betreuenden Grundschulen erhöht. Das wäre alles nicht notwendig, wenn das Land seine Pflichten erfüllen würde. Unabhängig davon widerspricht dieser Stadtratsbeschluss auch der aktuellen Bundespolitik, die zur Entlastung der Familien eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes beschlossen hat.

Noch gravierender ist die Ungleichbehandlung bei der Kindertagespflege. Die Propaganda zur kostenfreien Betreuung für alle Kinder ab 2 Jahren trifft nicht auf die Kindertagespflege zu – die Elternbeiträge werden nicht übernommen, was die Landesregierung nicht stört zu behaupten, dass die Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren durch das neue Gesetz vervollständigt würde.

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