Westnetz fordert Photovoltaik-Anlagenbetreiber zu Rückzahlungen auf

Nach Informationen der FWG Kreis Ahrweiler werden zur Zeit mehrere Photovoltaik – Anlagenbetreiber aus dem Bereich der Landwirtschaft von Westnetz / RWE mit ziemlich horrenden Rückzahlungsforderungen, die den jeweiligen Betreiber in die Insolvenz treiben werden, behelligt. Auf der Basis der Änderung des EEG (Novellierung 2012) müssen die Betreiber bei einer Nennleistung von > 100 kWp die Anlagen bis zum 30.06.2012 mit einer technischen Einrichtung ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Da Westnetz nicht zeitgerecht informiert hatte, was der Netzbetreiber lt. Positionspapier der Bundesnetzagentur machen muss und in vergleichbaren Fällen auch gemacht hat, kam es dann zu dieser Forderung. Nach der zu späten Aufforderung hat der Anlagenbetreiber dann die technischen Einrichtungen eingebaut, obwohl bereits bei der Inbetriebnahme eine WebBox als „zentrale Informationseinheit“ und somit vergleichbar zu den geforderten technischen Einrichtungen vorhanden war, was Westnetz wissen musste.

Aus Sicht der FWG stimmt auch die von Westnetz vorgenommene Zusammenlegung der Anlagen (damit man über 100 kWh kommt) nicht. Die Anlagen sind verteilt auf 2 Grundstücken und haben mehrere Anschluss- bzw. Einspeisepunkte. Die FWG befürchtet, dass demnächst weitere Anlagenbetreiber, auch aus dem Bereich Gewerbe / Industrie mit Rückzahlungen konfrontiert werden.

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