Der Hochwasserschutz muss auf das gesamte Einzugsgebiet der Ahr in RLP bzw. NRW bezogen werden. Mit dem Motto: „Von oben nach unten“ sollte das ankommende Oberflächenwasser in den Bereichen der Nebengewässer der Ahr schon seitlich verteilt oder zurückgehalten werden, sodass es unten garnicht ankommen kann. Wichtig sind dabei vor allen Dingen sogenannte Retentionsräume. Sie sind deutlich effektiver wie Rückhaltebecken, die auch wichtig sind. Wenn Rückhaltebecken voll sind, gibt es sofort große Schwallmengen. Bei Retentionsräumen läuft das Wasser langsam weiter. Dadurch wird auch die Speicherfähigkeit gesteigert.
Es sind über 30 Nebengewässer, die zu untersuchen sind. Dabei auch die größeren wie Trierbach (25 Km Fließlänge), Adenauer Bach (16 Km), Sahrbach (15 Km) und Kesselinger Bach (14 Km).
Ein wichtiger Faktor ist die Unterhaltung der Gewässer durch den jeweils Unterhaltungspflichtigen. Dabei sind aus Sicht der Kreis – FWG folgende Aufgaben/Arbeiten notwendig:
- Jährliche Überprüfung der Gewässer durch den jeweiligen Unterhaltungsträger
- Insbesondere wegen störendem Bewuchs und Ablagerungen von Gegenständen/Holz u.a. im Überschwemmungsbereich
- Freihaltung der Brückenbauwerke von Treibgut
- Installationen von mehreren Treibholzrückhaltungen vor den Einläufen der Seitengewässer in die Ahr
- Einmal jährlich Gewässerränder mähen sowie Hecken/Sträucher zurückschneiden
- Anlandungen und Versandungen bei Bedarf ausbaggern
- Durchlässe jährlich räumen bzw. wenn notwendig freispülen
Genauso wichtig ist die Umgestaltung von Nutzungen:
- Forstwirtschaft (u.a. auch wegen Borkenkäfer) – Umwandlung in Mischwald – talseitige Neigung von Waldwegen im Umfeld/Einzugsgebiet von Gewässern
- Generelle Änderung der Furchenrichtung quer zum Hang bei der Landwirtschaft – talseitige Neigung von Wirtschaftswegen – jährliches Abschälen von Banketten
- Änderungen in weinbaulichen Flächen – Querterrassen in Dernau/Mayschoß – talseitige Neigung der Wege, dadurch Entlastung der vorhandenen Kaskaden in den Mulden
- Neuanlage von Kleingärten im unmittelbaren Umfeld der Ahr
Weitere Einzelpunkte außerhalb des unmittelbaren Hochwasserschutzes sind:
- Wiederherstellung der Katastergrenzen durch Katasteramt und DLR – Flurbereinigungen im Hochwasserbereich durchführen und die Durchführung der Verfahren Dernau III und Mayschoß III beschleunigen
- Errichtung von Pegelstellen am Zulauf der größeren Seitenbäche (Trierbach, Adenauer Bach, Kesselinger Bach, Sahrbach)
- Dorferneuerung – neue Projekte in Begleitung durch die Kreisverwaltung angehen
- Neues Tourismuskonzept
- Klimasicherheit von Gebäuden fördern – Schutzstandart erhöhen
- Straßen und Brücken neu orientieren und anpassen
- Allgemeine Verfahrensbeschleunigung bei allen zuständigen Behörden – neues Gesetz vom Bund zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen