Leserbrief zu RZ-Bericht „Windenergie im Aufwind“
Es ist sehr erfreulich und auch im Sinne der Bemühungen fast aller Kreistags-fraktionen, dass die Stadt die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt hat. Wie im Pressebericht mitgeteilt, wurde dies nach zweieinhalb Jahren Abstimmungsgesprächen mit der Kreisverwaltung erreicht. Die Aussage, dass noch in diesem Herbst das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz eingeleitet werden kann, ist leider viel zu optimistisch. Schon alleine die von der SGD Nord vorgegebene Dauer von 6 Monaten für ein Raumordnungs-verfahren widerspricht diesem Wunsch. Mehrere Beispiele in der VG Adenau zeigen, dass die 6-monatige Frist für die SGD keineswegs bindend ist, zumal der Startschuss für ein Verfahren, aus nach wie vor unerfindlichen Gründen, immer herausgezögert wird. Die Gemeinde Nürburg hat im März 2022 die Unterlagen zu einem Zielabweichungsverfahren für das Projekt mit Wind und PV bei der SGD eingereicht. Bis heute ist noch keine Veröffentlichung für das Verfahren erfolgt. Das liegt u.a. an der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe), die einfach missachtet, dass neben den geplanten Windrädern in der Gemarkung Nürburg, der gesamte Start- und Zielbereich des Nürburgrings liegt. Unter Einbindung aller Fraktionen im Kreistag ist es deshalb wichtig den, auf der Grundlage des KuA-Beschlusses vom 12.09.2021, im Mai 2022 vorgelegten Projektvorschlag „Aus Ahrtal wird SolAHRtal“ schnellstens umzusetzen. Darin enthalten sind auch Maßnahmen zum Abbau von rechtlichen und irrealen Hemmnissen.
Jochen Seifert, Kempenich